Norm
ABGB §142 IRechtssatz
Die Bestimmung des jordanischen Rechtes, wonach Kindern nach vollendetem siebenten Lebensjahr ausschließlich mit Zustimmung des Vaters in Pflege und Erziehung der Mutter bleiben dürfen, ohne daß hiebei das Wohl der Kinder zu berücksichtigen ist, widerspricht den guten Sitten, dem Zweck des § 142 ABGB und damit dem ordre public.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047833Dokumentnummer
JJR_19741107_OGH0002_0070OB00218_7400000_001