Norm
ABGB §163 CRechtssatz
Das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes ist dafür maßgebend, ob und in welchem Ausmaß und von wem das Kind Unterhalt verlangen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0048513Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2013