Dem Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung zufolge erzielte der Beschwerdeführer im Prüfungszeitraum (1981 und 1982) Einnahmen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten, die er in Gaststätten (gegen Beteiligung der Gastwirte am Einspielergebnis) in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Tirol, Salzburg und Vorarlberg aufgestellt hatte. Als Grundlage für die Bemessung der Umsatzsteuer hatte der Beschwerdeführer die in Wien und Niederösterreich aufgestellten Automaten betreffend die... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 110; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2080/79 E 14. März 1980 VwSlg 5465 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz Beim Spiel mit Gewinnmöglichkeit wird mit jedem einzelnen Spiel - bei Spielautomaten mit jedem Dulden seiner Benützung, also mit jeder bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme - e... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 110; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabschluß (Umsatz) des Spiele... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in X einen Automatenverleih. Dem Ergebnis einer die Jahre 1979 bis 1981 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung zufolge erzielte der Beschwerdeführer in dem Prüfungszeitraum Einnahmen aus dem Betrieb verschiedener, in Gaststätten aufgestellter Spielautomaten, wie Casino Royal, Super Jumbo und Super Bonus. Der Prüfer stellte hiezu fest, daß vom Beschwerdeführer als Grundlage für die aus dem Betrieb der Spielautomaten zu entrichtende Umsatzsteuer nur der B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 109;
Rechtssatz: AusfzF der Schätzung der Bemessungsgrundlage für die von einem Spielautomatenaufstellunternehmer aus dem Betrieb der Automaten zu entrichtenden USt (hier für die Streitjahre unterschiedlich hohe V... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 109; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabschluß (Umsatz) des Spiele... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs2 Z1;UStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat in § 4 Abs 5 zweiter Satz UStG 1972 den "einzelnen Spielabschluß" bzw "die einzelne Wette" ausdrücklich hervorgehoben, weswegen hier das "einzelne" Überlassen der Benützung des Geldspielautomaten durch den Unternehmer als selbstän... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabschluß (Umsatz) des Spielers. European... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 21;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabschluß (Umsatz) des Spielers. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 21;
Rechtssatz: Durch die Anwendung eines Vervielfachers auf das vom Automatenvermieter durch Aufstellung der Automaten in Gasthäusern erzielte Bruttoeinspielergebnis seitens der Abgabenbehörde werden nicht fiktive Umsätze von der Besteuerung erfaßt, denn der jeweilige vom... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs5 Satz2 idF 1977/645; Beachte Besprechung in:
SWK 1987/2, A II, S 3 ;
ÖStZ 1990/1, 20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0270 E 3. November 1986 VwSlg 6166 F/1986 RS 6 Stammrechtssatz Gewinnt ein Spieler und kann er mit dem Gewinn am Automaten ein neues Spiel tätigen, dann wird auf Grund der neuerlichen Inbetriebnahme des Geldspiela... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
SWK 1987/2, A II, S 3 ;
ÖStZ 1990/1, 20;
Rechtssatz: Der Spieler, der seinen Gewinn nicht konsumiert (etwa in Form von Getränken), sondern sich entschließt, statt dessen ein weiteres Spiel zu spielen, disponiert über einen geldwerten Vorteil. Daran ändert es nichts, daß der Dispositionsrahmen dergestalt eingesc... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs1UStG 1972 §4 Abs5
Rechtssatz: Stellt ein Unternehmer den Spielern eine Anlage gegen Entgelt zum Spiel nach den von ihm aufgestellten Regeln zur Verfügung, ohne daß das ihm zufließende Entgelt durch den Ausgang des Spieles irgendeine Veränderung erfahren kann, so kann der als reiner Spieleinsatz nur unter den Spielern zur Ausspielung gelangende Betrag dem E... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/136; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0270 E 3. November 1986 VwSlg 6166 F/1986 RS 6 Stammrechtssatz Gewinnt ein Spieler und kann er mit dem Gewinn am Automaten ein neues Spiel tätigen, dann wird auf Grund der neuerlichen Inbetriebnahme des Geldspielautomaten ein neuer Umsatz ausgeführt; der geldwerte a... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs5 Satz2 idF 1977/645; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0270 E 3. November 1986 VwSlg 6166 F/1986 RS 6 Stammrechtssatz Gewinnt ein Spieler und kann er mit dem Gewinn am Automaten ein neues Spiel tätigen, dann wird auf Grund der neuerlichen Inbetriebnahme des Geldspielautomaten ein neuer Umsatz ausgeführt; der geldwerte auch in anderer Weise (zur Konsumatio... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5 Satz2;
Rechtssatz: Durch die Anwendung eines Vervielfachers auf Grund vorliegender "Schnittwerte" auf den vom Spielautomatenaufsteller seiner USt-Steuererklärung zugrundegelegten Bargeldeinwurf werden keine fiktiven Umsätze von der Besteuerung erfaßt, da der jeweilige vom Spieler zum Abschluß eines neuen Spieles verwendete ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5 Satz2;
Rechtssatz: Die Einbeziehung von sog "Gamble-Zuschlägen" in die USt-Bemessungsgrundlage ist bei Spielautomaten, die so eingerichtet sind, daß die Spieler einen Spielgewinn entweder zur Konsumation oder zum Weiterspielen verwenden können, zulässig (Hinweis E 3.11.1986, 85/15/0221). Europe... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Gewinnt ein Spieler und kann er mit dem Gewinn am Spielautomaten ein neues Spiel ("Freispiel") tätigen, dann wird auf Grund der neuerlichen Inbetriebnahme des Automaten ein neuer Umsatz ausgeführt; der Gewinnanspruch des Spielers bildet das Entgelt für diesen Umsatz (Hinweis E 3.11.1986, 85/15/0270). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs5 Satz2 idF 1977/645; Beachte Besprechung in:SWK 1987/2, A II, S 3 ;
Rechtssatz: Gewinnt ein Spieler und kann er mit dem Gewinn am Automaten ein neues Spiel tätigen, dann wird auf Grund der neuerlichen Inbetriebnahme des Geldspielautomaten ein neuer Umsatz ausgeführt; der geldwerte auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspru... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs5 Satz2 idF 1977/645;
Rechtssatz: Der Sondertatbestand des § 4 Abs 5 zweiter Satz UStG 1972 des zweiten AbgÄG stellt keine Ausnahme von dem im USt-Recht geltenden Grundriß der einheitlichen Leistung dar (Hinweis auf Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts, Bd I/3 Wien, S 274 f). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs5 Satz2 idF 1977/645;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß durch die Schaffung des zweiten Satzes zu § 4 Abs 5 UStG 1972 durch das zweite AbgÄG entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut "einzelnen Spielabschluß" oder "einzelne Wette" eine Auslegung zulässig wäre, wonach "einzelne" Spielabschlüsse oder Wetten zu einer größeren Einheit zusammengefaßt werden könnten. ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs5 Satz2 idF 1977/645;
Rechtssatz: Der VwGH vermag - abgesehen von der Frage der Erlaubtheit - wirtschaftlich keinen Unterschied darin zu erblicken, ob bei einem Geldspielautomaten der gewonnene Geldbetrag ausgeschüttet wird und somit durch neuen Einwurf ein weiterer Spielabschluß getätigt wird, oder ob sich der Gewinner eines Konsumationsanspruches nicht zur Ko... mehr lesen...