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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs9;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 21;Rechtssatz
Durch die Anwendung eines Vervielfachers auf das vom Automatenvermieter durch Aufstellung der Automaten in Gasthäusern erzielte Bruttoeinspielergebnis seitens der Abgabenbehörde werden nicht fiktive Umsätze von der Besteuerung erfaßt, denn der jeweilige vom Spieler zum Abschluß eines neuen Spieles verwendete Gewinnanspruch muß tatsächlich zur Gewährung eines weiteren Spieles eingesetzt werden. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob der Spieleinsatz in bar eingeworfen oder aber bloß mit Gewinnen verrechnet wird (Hinweis E 11.1.1988, 87/15/0102).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150021.X02Im RIS seit
10.07.1989Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009