RS Vwgh 1986/11/3 85/15/0270

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs5 Satz2 idF 1977/645;

Rechtssatz

Der VwGH vermag - abgesehen von der Frage der Erlaubtheit - wirtschaftlich keinen Unterschied darin zu erblicken, ob bei einem Geldspielautomaten der gewonnene Geldbetrag ausgeschüttet wird und somit durch neuen Einwurf ein weiterer Spielabschluß getätigt wird, oder ob sich der Gewinner eines Konsumationsanspruches nicht zur Konsumation, sondern zum Abschluß eines weiteren Spieles entschließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150270.X09

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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