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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §4 Abs5 Satz2 idF 1977/645;Rechtssatz
Der VwGH vermag - abgesehen von der Frage der Erlaubtheit - wirtschaftlich keinen Unterschied darin zu erblicken, ob bei einem Geldspielautomaten der gewonnene Geldbetrag ausgeschüttet wird und somit durch neuen Einwurf ein weiterer Spielabschluß getätigt wird, oder ob sich der Gewinner eines Konsumationsanspruches nicht zur Konsumation, sondern zum Abschluß eines weiteren Spieles entschließt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985150270.X09Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
14.02.2019