RS Vwgh 1988/1/11 87/15/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.01.1988
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs9;
UStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs5 Satz2;

Rechtssatz

Durch die Anwendung eines Vervielfachers auf Grund vorliegender "Schnittwerte" auf den vom Spielautomatenaufsteller seiner USt-Steuererklärung zugrundegelegten Bargeldeinwurf werden keine fiktiven Umsätze von der Besteuerung erfaßt, da der jeweilige vom Spieler zum Abschluß eines neuen Spieles verwendete Gewinnanspruch tatsächlich zur Gewährung eines weiteren Spieles eingesetzt werden muß. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob der Spieleinsatz in bar eingeworfen oder aber bloß mit Gewinnen verrechnet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150102.X03

Im RIS seit

11.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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