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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs9;Rechtssatz
Durch die Anwendung eines Vervielfachers auf Grund vorliegender "Schnittwerte" auf den vom Spielautomatenaufsteller seiner USt-Steuererklärung zugrundegelegten Bargeldeinwurf werden keine fiktiven Umsätze von der Besteuerung erfaßt, da der jeweilige vom Spieler zum Abschluß eines neuen Spieles verwendete Gewinnanspruch tatsächlich zur Gewährung eines weiteren Spieles eingesetzt werden muß. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob der Spieleinsatz in bar eingeworfen oder aber bloß mit Gewinnen verrechnet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150102.X03Im RIS seit
11.01.1988Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009