Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs8; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 313;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH verlangt § 21 Abs 8 UStG 1972 eine formgebundene Erklärung ganz bestimmten Inhalts. Die von einem Unternehmer abgegebenen USt-Voranmeldungen und/oder USt-Erklärungen können die erforderliche ausdrückliche schriftliche Erklärung iSd §... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §20 Abs2;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Rechnungen mit dem Ausstellungsdatum vom 22ten und 28ten Dezember eines Jahres, die erst am 3ten und 4ten Jänner des Folgejahres beim Unternehmer einlangen, können sowohl in der USt-Erklärung für das Ausstellungsjahr als auch für das Folgejahr zum Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Eine Geltendmachung in der USt-Erklärung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §239 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Aus dem Entsprechen eines Parteienantrages auf Auszahlung eines (sich hier aus den vom Steuerpflichtigen erklärten Vorsteuerabzügen ergebenden) Guthabens kann keineswegs auf den Verzicht der Behörde auf die Abgabe einer vom Gesetz (hier gem § 21 Abs 8 UStG 1972) geforderte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Eine in einer Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ausgeübte Tätigkeit erfüllt, wenn die Umsätze nicht einmal die Bagatellgrenze des § 21 Abs 6 UStG 1972 erreichen, nicht die für die Annahme eines Betriebes gewerbliche Art einer Körperschaft des öffentlichen ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §19 Abs2;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Die Bagatell- und Kleinstunternehmensregelung (Hinweis auf Doralt - Ruppe, Grundriß des österr. Steuerrechtes, Bd I/3, Wien 1986, S 324) des § 21 Abs 6 UStG 1972 dient der Verwaltungsvereinfachung und ist keine Befreiung von der USt, sondern eine Befreiung von der Verpflichtung, Umsatzsteuererklärungen abzugeben und Umsatzste... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: § 18 UStG 1972 gilt - abgesehen von Ausnahmefällen - auch für Umsätze unter S 40.000,-- jährlich (Hinweis auf Kolacny-Scheiner, Fallbeispiele zur MwSt, Wien 1985, S 323). Die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht des § 18 UStG 1972 gehört zum buchmäßigen Nachweis (Hinweis auf Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Der VwGH hat in seiner bisherigen Rechtsprechung stets den Standpunkt vertreten, daß bei Betrieben von Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Umsätze nicht einmal § 40.000,-- erreichen, keine Rede davon sein kann, daß die Tätigkeit dieses Betriebes "von einigem wirtschaftlichen Gewicht" i... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2530/76 E 26. April 1977 VwSlg 5123 F/1977 RS 2 Stammrechtssatz Auch ein Unternehmer der - zB in der Gründungsphase seines Unternehmens - keinerlei Umsätze erzielt, fällt unter die Begatellregelung des § 21 Abs 6 UStG 1972, sofern er nicht nach § 21 Abs 8 UStG 1972 auf die Anwendung dieser Regelung verzich... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs6 idF 1975/636;UStG 1972 §21 Abs8 idF 1975/636; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/15/0105 E 23. Oktober 1981 RS 2 Stammrechtssatz Eine Umsatzsteuervoranmeldung ersetzt keine Erklärung iSd § 21 Abs 8 UStG 1972. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986150038.X02 Im RIS se... mehr lesen...