RS Vwgh 1987/9/11 86/15/0067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1987
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §20 Abs2;
UStG 1972 §21 Abs6;

Rechtssatz

Rechnungen mit dem Ausstellungsdatum vom 22ten und 28ten Dezember eines Jahres, die erst am 3ten und 4ten Jänner des Folgejahres beim Unternehmer einlangen, können sowohl in der USt-Erklärung für das Ausstellungsjahr als auch für das Folgejahr zum Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Eine Geltendmachung in der USt-Erklärung für das Ausstellungsjahr ist nicht möglich, wenn sie in diesem gemäß § 21 Abs 6 UStG 1972 nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150067.X03

Im RIS seit

11.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten