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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §20 Abs2;Rechtssatz
Rechnungen mit dem Ausstellungsdatum vom 22ten und 28ten Dezember eines Jahres, die erst am 3ten und 4ten Jänner des Folgejahres beim Unternehmer einlangen, können sowohl in der USt-Erklärung für das Ausstellungsjahr als auch für das Folgejahr zum Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Eine Geltendmachung in der USt-Erklärung für das Ausstellungsjahr ist nicht möglich, wenn sie in diesem gemäß § 21 Abs 6 UStG 1972 nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150067.X03Im RIS seit
11.09.1987Zuletzt aktualisiert am
14.11.2008