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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Entsprechen eines Parteienantrages auf Auszahlung eines (sich hier aus den vom Steuerpflichtigen erklärten Vorsteuerabzügen ergebenden) Guthabens kann keineswegs auf den Verzicht der Behörde auf die Abgabe einer vom Gesetz (hier gem § 21 Abs 8 UStG 1972) geforderten Parteierklärung geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986150039.X02Im RIS seit
01.12.1986