RS Vwgh 1986/12/1 86/15/0039

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Veröffentlicht am 01.12.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §239 Abs1;
UStG 1972 §12;
UStG 1972 §21 Abs6;

Rechtssatz

Aus dem Entsprechen eines Parteienantrages auf Auszahlung eines (sich hier aus den vom Steuerpflichtigen erklärten Vorsteuerabzügen ergebenden) Guthabens kann keineswegs auf den Verzicht der Behörde auf die Abgabe einer vom Gesetz (hier gem § 21 Abs 8 UStG 1972) geforderten Parteierklärung geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986150039.X02

Im RIS seit

01.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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