Mit Kaufvertrag vom 7. Oktober/16. November 1987 erwarb der Beschwerdeführer von der Alleineigentümerin IS 38/3000 Anteile an der Liegenschaft EZ 271 KG S, Gerichtsbezirk G, samt dem auf dieser Liegenschaft stehenden Hotel "Viktoria" um den Kaufpreis von S 41.610,--. Mit Bescheid vom 30. November 1987 wurde die Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage von S 41.610,-- vorgeschrieben. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten be... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer zählt nach stRsp zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160135.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin verkauft Konfektionsbekleidung. Sie bietet den Kunden die Möglichkeit, beim Einkauf eine Rabattkarte zu verwenden. In den Anträgen auf Ausstellung einer solchen Karte wird ausgeführt: "Mit der X-Karte erhalten Sie 3% Rabatt bei Barzahlung - auf alle Mode-Einkäufe bei (der Beschwerdeführerin). Falls Sie noch keine X-Karte haben, füllen Sie einfach dieses Formular deutlich und lesbar aus. Wenn Sie es gleich an der Information im Markt abgeben, erhalten Sie regel... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel Werner Rydl" in der Öffentlichkeit durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen bekannten Vorgängen. Das Finanzamt führte beim Beschwerdeführer, der ein Handelsunternehmen betreibt, eine abgabenbehördliche Prüfung durch. In der Niederschrift vom 24. Jänner 1996 über das Ergebnis der Prüfung wird festgehalten, daß der Beschwerdeführer für die Monate April bis Juni 1995 Vorsteuern in Höhe vo... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §16; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/15/0223 E 28. Mai 1998
Rechtssatz: Erfüllen Rechnungen die Erfordernisse des § 11 UStG 1994 (etwa der handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände) nicht, so sind die Voraussetzungen für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs (noch) nicht erfüllt (Hinweis: E 30.10.1996, 96... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16;
Rechtssatz: Es ist das Entgelt maßgebend, daß im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld relevant ist. Nur spätere Änderungen sind nach § 16 UStG 1972 zu korrigieren (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 19 Tz 44). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150229.X03 Im RIS seit 19.02.2002 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens liegt eine am 20. April 1990 von der Beschwerdeführerin ausgestellte Vollmacht an Rechtsanwalt Dr. Gerhard W., welche diesen im Sinne des gebräuchlichen Rechtsanwaltsvollmachtsformulares dazu bevollmächtigt, sie vor Gerichten, auch gemäß § 31 ZPO und §§ 39 ff sowie 455 StPO, vor allen anderen Behörden, auch gemäß § 26 AVG und § 83 BAO und außerbehördlich zu vertreten, Zustellungen aller Art, auch zu eigenen H... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §103 Abs2;BAO §213;UStG 1994;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/03/08 93/14/0174 2
(hier Umsatzsteuer betroffen) Stammrechtssatz In den Fällen des § 103 Abs 2 BAO ist die Abgabenbehörde nur dann zur Zustellung von Erledigungen an einen (gewillkürten) Vertreter verpflichtet, w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1977 gemeinsam mit Dipl.-Ing. T. Kollektivgeschäftsführer, ab dem 13. Jänner 1981 Alleingeschäftsführer der N GmbH. Über das Vermögen der N GmbH wurde am 17. Juni 1981 das Ausgleichsverfahren, am 8. Februar 1982 das Konkursverfahren eröffnet, welches am 12. Dezember 1984 mangels Kostendeckung aufgehoben wurde. Mit Beschluß vom 12. Juni 1986 wurde die N GmbH im Handelsregister gelöscht. Mit Anfragen vom 15. Dezember 1986 teilte das Finanzamt dem Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1972 §93;EStG 1988 §78 Abs3;EStG 1988 §93;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038 Siehe:81/15/0108 E 18. Dezember 1981 RS 1 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 7 87... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, dem Inhaber eines "Automatenvertriebes", wurde von 1981 bis 1985 eine Betriebsprüfung hinsichtlich der Zeiträume 1970 bis 1980 vorgenommen. Nach dem Prüfungsbericht erfolgte die Prüfung im Auftrag des Kreisgerichtes N. zur GZ. 8 Vr 12/81 (keine Datumsangabe). Nach den Prüfungsfeststellungen war für das Jahr 1979 ein "Wareneingangsbuch" geführt worden, in dem Wareneingänge und sonstige Betriebsausgaben, aber keine Kasseneingänge verzeichnet waren. Ein Kassabuch (... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 02te 1977 ;UStG 1972 §16 idF 1977/645 ;UStG 1972 §4 Abs5 idF 1977/645 ;
Rechtssatz: Die Änderung des § 4 Abs 5 zweiter Satz UStG 1972 durch das zweite AbgÄG 1977 wirkt sich auch auf den Begriff der Bemessungsgrundlage iSd Bestimmungen des § 4 und des § 16 UStG 1972 aus. Bei dem einzelnen Spiel als in sich abgeschlossenem Umsatz löst der Gewinn ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Baumeister. Er erstattet schon seit Jahren keine Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen und führt keine fortlaufenden ordnungsgemäßen Aufzeichnungen. Für das Jahr 1987 erfolgte eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich Umsatzsteuer und Straßenverkehrsbeitrag. Dabei wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer die Umsätze nicht fortlaufend aufzeichnete, sodaß sie anhand vorgelegter Rechnungsdurchschriften ermittelt werden mußten. Die Ausgangsrechnungen ware... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §16;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140028.X01 Im RIS seit 23.06.1992 mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16UStG 1972 §16 Abs1UStG 1972 §4
Rechtssatz: § 16 UStG 1972 beruht auf dem Grundsatz, daß der Unternehmer - ohne Rücksicht darauf, ob er seine Umsätze nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten versteuert - letzten Endes nur jenes Entgelt zu versteuern hat, das ihm wirtschaftlich tatsächlich zugeflossen ist, also endgültig gezahlt wurde. Voraussetzung für d... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1959 §16;UStG 1959 §17;
Rechtssatz: Kubaturdifferenzen, die dem Steuerpflichtigen beim Einkauf von Holz nicht in Rechnung gestellt wurden, berechtigen zur Rückforderung der gewährten USt-Vergütung, da sie zu keiner USt-Vorbelastung führten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985150178.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs3;UStG 1959 §16;UStG 1959 §17;
Rechtssatz: Wird eine beim Einkauf von Holz erworbene Übermenge (Kubaturdifferenz) dem Käufer nicht in Rechnung gestellt und wird die für diese Übermenge somit nicht in Frage kommende USt-Vergpütung vom Finanzamt zurückgefordert, so ist im Falle einer Schätzung der zurückzahlenden Vergütun... mehr lesen...