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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Rechtssatz
Wird eine beim Einkauf von Holz erworbene Übermenge (Kubaturdifferenz) dem Käufer nicht in Rechnung gestellt und wird die für diese Übermenge somit nicht in Frage kommende USt-Vergpütung vom Finanzamt zurückgefordert, so ist im Falle einer Schätzung der zurückzahlenden Vergütung (hier wegen Nichtvorlage der erforderlichen Daten durch den Käufer) durch das Finanzamt die Voraussetzung dafür gegeben, nach Berücksichtigung einer bereits im seinerzeitigen Vergütungsverfahren erfolgten Ausscheidung der Überkubatur einen entsprechenden Sicherheitzuschlag anzusetzen. Die Anwendung des Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen der Schätzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150178.X03Im RIS seit
05.10.1987