RS Vwgh 1987/10/5 85/15/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1987
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §184 Abs3;
UStG 1959 §16;
UStG 1959 §17;

Rechtssatz

Wird eine beim Einkauf von Holz erworbene Übermenge (Kubaturdifferenz) dem Käufer nicht in Rechnung gestellt und wird die für diese Übermenge somit nicht in Frage kommende USt-Vergpütung vom Finanzamt zurückgefordert, so ist im Falle einer Schätzung der zurückzahlenden Vergütung (hier wegen Nichtvorlage der erforderlichen Daten durch den Käufer) durch das Finanzamt die Voraussetzung dafür gegeben, nach Berücksichtigung einer bereits im seinerzeitigen Vergütungsverfahren erfolgten Ausscheidung der Überkubatur einen entsprechenden Sicherheitzuschlag anzusetzen. Die Anwendung des Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen der Schätzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150178.X03

Im RIS seit

05.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten