RS Vwgh 1998/5/28 96/15/0220

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §11 Abs1 Z3;
UStG 1994 §16;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/15/0223 E 28. Mai 1998

Rechtssatz

Erfüllen Rechnungen die Erfordernisse des § 11 UStG 1994 (etwa der handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände) nicht, so sind die Voraussetzungen für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs (noch) nicht erfüllt (Hinweis: E 30.10.1996, 96/13/0117; E 11.12.1996, 96/13/0178). Die Möglichkeit der Berichtigung der Rechnungen ist jedoch jederzeit gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150220.X02

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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