1 Die Revisionswerberin ist eine 1981 gegründete Kommanditgesellschaft, die eine öffentliche Apotheke betreibt. Kommanditistin war seit 2009 die (vor 2007 gegründete) A Beteiligungs AG, eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (im Folgenden: Kapitalgesellschaft oder Kommanditistin), die in den Jahren vor 2014 gemäß § 5 Z 14 iVm § 6b KStG 1988 steuerbefreit war; Komplementär war der Apotheker Mag. L. Die Kapitalgesellschaft hatte ihre Beteiligung - sie entspricht einer 49%igen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §192 EStG 1988 §4 Abs2 Z2KStG 1988VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §14 Abs11 KStG 1988 §5 KStG 1988 §6b UmgrStG 1991 §18 Abs1 Z4 EStG 1988 § 14 heute EStG 1988 § 14 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 EStG 1988 § 14 gültig von 01.01.2016 bis ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei, eine nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung in der Rechtsform einer GmbH, beantragte mit Eingabe vom 18. März 2019, das Finanzamt möge gemäß § 6a Abs. 2 und 3 KStG 1988 feststellen, ob die beabsichtigte Veräußerung einer Teilfläche eines in ihrem Eigentum stehenden, näher bezeichneten Grundstücks in der Gemeinde X (in der Folge: Grundstück A) im Ausmaß von 7.396 m² an die gemeindeeigene Genossenschaf... mehr lesen...
1 Bei der mitbeteiligten Partei, einer im Sinne der §§ 34 ff BAO gemeinnützigen und nach § 4a Abs. 2 Z 3 EStG 1988 spendenbegünstigten Körperschaft im Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, die mitbeteiligte Partei habe im Jahr 2013 geerbte Grundstücke veräußert und die Veräußerungserlöse steuerfrei belassen. Die steuerfreie Veräußerung der Grundstücke wäre nur möglich, wenn diese Betriebsvermögen eines unentbehrli... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist - nach den unbestrittenen Sachverhaltsannahmen des Bundesfinanzgerichts - ein Krankenhausträger, der nach den Bestimmungen des Oö Krankenanstaltengesetzes 1997 Krankenanstalten gemeinnützig betreibt (§ 46 BAO; im Streitzeitraum in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, nunmehr nach Umwandlung in jener einer GmbH). Unternehmensgegenstand ist insbesondere die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung im stationären, ambulanten und tageskl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §35 Abs1ApG 1907 §37 Abs2BAO §31BAO §45 Abs1BAO §45 Abs2KStG 1988 §5 Z6
Rechtssatz: Dass die Bewilligung zum Betrieb einer Anstaltsapotheke auf andere nicht übertragen werden kann (§ 35 Abs. 1 Apothekengesetz; auch eine Verpachtung einer Anstaltsapotheke ist unzulässig; vgl. § 37 A... mehr lesen...
1 Bei der revisionswerbenden Partei, einem gemeinnützigen Verein, fand eine Außenprüfung statt, bei der vom Prüfer Grundstücksveräußerungen der Jahre 2012 (nach dem 31. Mai 2012) und 2013 aufgegriffen und als steuerpflichtig (Immobilienertragsteuer) qualifiziert wurden. Die Veräußerung im Jahr 2012 betraf eine Liegenschaft in M mit einem Veräußerungserlös in Höhe von 235.000 EUR. Im Jahr 2013 wurde eine Liegenschaft in E um 227.431,40 EUR veräußert. 2 Das Finanzamt folgte de... mehr lesen...
In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin sei eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an dem Grundstück Maiensäß Grandau gebunden seien. Am 15. Oktober 1971 habe sie einen Dienstbarkeitsvertrag mit der - im Akt näher umschriebenen Seilbahn GmbH, jetzt Bergbahnen - AG abgeschlossen. Damit habe sie der AG die Rechte eingeräumt, auf dem Grundstück Seilförderanlagen und die dazu... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG;FlVfLG Vlbg 1979 §32;KStG 1988 §5 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0017 E 18. Oktober 2007 Besprechung in:SWK Nr 14/15/2008, S 444 - S 447;
Rechtssatz: Die Frage, ob Agrargemeinschaften Rechtspersönlichkeit zukommt, ist an H... mehr lesen...
In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin sei eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an dem Grundstück Maiensäß Grandau gebunden seien. Am 15. Oktober 1971 habe sie einen Dienstbarkeitsvertrag mit der - im Akt näher umschriebenen Seilbahn GmbH, jetzt Bergbahnen - AG abgeschlossen. Damit habe sie der AG die Rechte eingeräumt, auf dem Grundstück Seilförderanlagen und die dazu... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG;FlVfLG Vlbg 1979 §32;KStG 1988 §5 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0017 E 18. Oktober 2007 Besprechung in:SWK Nr 14/15/2008, S 444 - S 447;
Rechtssatz: Die Frage, ob Agrargemeinschaften Rechtspersönlichkeit zukommt, ist an H... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FlVfLG Vlbg 1979 §32 Abs2;FlVfLG Vlbg 1979 §73 Abs1;KStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0017 E 18. Oktober 2007 Besprechung in:SWK Nr 14/15/2008, S 444 - S 447;
Rechtssatz: Gemäß § 73 Abs. 1 Vorarlberger Flurverfassungs-Landesgesetz bedarf eine... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gemeinde betreibt im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art ein Senioren- und Pflegeheim. Unbestritten ist, dass dieser Betrieb gewerblicher Art gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 34ff BAO dient. Strittig ist die Frage, ob die belangte Behörde die beantragte Rückerstattung von Kapitalertragsteuer, welche im Zusammenhang mit Kapitalerträgen aus Kapitalguthaben mangels Befreiungserklärung gemäß § 94 Z. 5 EStG 1988 von den kontoführenden Banken abgez... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gemeinde betreibt im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art ein Senioren- und Pflegeheim. Unbestritten ist, dass dieser Betrieb gewerblicher Art gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 34ff BAO dient. Strittig ist die Frage, ob die belangte Behörde die beantragte Rückerstattung von Kapitalertragsteuer, welche im Zusammenhang mit Kapitalerträgen aus Kapitalguthaben mangels Befreiungserklärung gemäß § 94 Z. 5 EStG 1988 von den kontoführenden Banken abgez... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. August 1999 gegründet und am 25. August 1999 ins Firmenbuch eingetragen. Gesellschafter sind Wolfgang und Margit S, Wolfgang S ist Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "Erstens Firma und Sitz: Die Gesellschaft führt die Firma ... Der Sitz der Gesellschaft ist in der politischen Gemeinde L. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, auch an anderen Orten des In- und Ausl... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. August 1999 gegründet und am 25. August 1999 ins Firmenbuch eingetragen. Gesellschafter sind Wolfgang und Margit S, Wolfgang S ist Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "Erstens Firma und Sitz: Die Gesellschaft führt die Firma ... Der Sitz der Gesellschaft ist in der politischen Gemeinde L. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, auch an anderen Orten des In- und Ausl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die tatsächliche Betätigung der abgabepflichtigen Körperschaft beinhaltet ausschließlich Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Betrieb eines Hausnotruf-Dienstes. Dabei werden - idR ältere bzw gesundheitlich beeinträchtigte - Personen mit einer Vorrichtung ausgestattet, die diese Pers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die in der Aufzählung des § 35 Abs 2 BAO enthaltene Gesundheitspflege ist umfassend zu verstehen und erfasst beispielsweise auch die Hilfeleistung in Unglücksfällen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, § 35 Tz 8). Die ebenfalls in der Aufzählung enthaltene Fürsorge für alte, kranke ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die in § 35 Abs 2 BAO enthaltene konkrete Aufzählung gemeinnütziger Zwecke ist demonstrativ (Hinweis E 26. Februar 2003, 98/13/0068). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2003150127.X01 Im RIS seit 13... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die tatsächliche Betätigung der abgabepflichtigen Körperschaft beinhaltet ausschließlich Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Betrieb eines Hausnotruf-Dienstes. Dabei werden - idR ältere bzw gesundheitlich beeinträchtigte - Personen mit einer Vorrichtung ausgestattet, die diese Pers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die in der Aufzählung des § 35 Abs 2 BAO enthaltene Gesundheitspflege ist umfassend zu verstehen und erfasst beispielsweise auch die Hilfeleistung in Unglücksfällen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, § 35 Tz 8). Die ebenfalls in der Aufzählung enthaltene Fürsorge für alte, kranke ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die in § 35 Abs 2 BAO enthaltene konkrete Aufzählung gemeinnütziger Zwecke ist demonstrativ (Hinweis E 26. Februar 2003, 98/13/0068). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2003150127.X01 Im RIS seit 13... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, dessen mit den Verwaltungsakten vorgelegte Satzung in der Fassung vom 29. April 1994 folgende Bestimmungen enthält: "§ 1 Name und Sitz (1) Der Hauptverband der österreichischen Sparkassen, im folgenden kurz 'Sparkassenverband' genannt, ist die Interessenvertretung der Sparkassen (§ 1 Abs. 1 SpG) und der Sparkassen Aktiengesellschaften (§ 1 Abs. 3 SpG) Österreichs. (2) Der Sitz des Sparkassenverbandes ist Wien. § 2 Wirkungsbereich Der Wi... mehr lesen...
In einem Schriftsatz vom 27. Dezember 1995 betreffend "Antrag auf Veranlagung" führte der beschwerdeführende Verein aus, er erfülle die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO und sei damit von der Körperschaftsteuer befreit. Der gemeinnützige Zweck des Beschwerdeführers liege in der Förderung bzw. Vermittlung einer englischsprachigen Schulausbildung. Dazu betreibe der Verein als unentbehrlichen Hilfsbetrieb im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO eine Schule. Die in diesem Hilfsbetrieb ohne Gewinnerzi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, dessen mit den Verwaltungsakten vorgelegte Satzung in der Fassung vom 29. April 1994 folgende Bestimmungen enthält: "§ 1 Name und Sitz (1) Der Hauptverband der österreichischen Sparkassen, im folgenden kurz 'Sparkassenverband' genannt, ist die Interessenvertretung der Sparkassen (§ 1 Abs. 1 SpG) und der Sparkassen Aktiengesellschaften (§ 1 Abs. 3 SpG) Österreichs. (2) Der Sitz des Sparkassenverbandes ist Wien. § 2 Wirkungsbereich Der Wi... mehr lesen...
In einem Schriftsatz vom 27. Dezember 1995 betreffend "Antrag auf Veranlagung" führte der beschwerdeführende Verein aus, er erfülle die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO und sei damit von der Körperschaftsteuer befreit. Der gemeinnützige Zweck des Beschwerdeführers liege in der Förderung bzw. Vermittlung einer englischsprachigen Schulausbildung. Dazu betreibe der Verein als unentbehrlichen Hilfsbetrieb im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO eine Schule. Die in diesem Hilfsbetrieb ohne Gewinnerzi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §45 Abs2;KStG 1988 §1 Abs3 Z3 idF 1989/660;KStG 1988 §1 Abs3;KStG 1988 §5 Z6;KStG 1988 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0131 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/13/0010 E 15. Juni 2005 2002/13/0140 E 24. Oktober 2005
Rechtssatz: In den ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §5 Z13;
Rechtssatz: Mögen auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts mit der Zuständigkeit zur Setzung von Hoheitsakten im eigenen Namen betraut werden (Beleihung, beliehene Unternehmer) und dann Organfunktion im Bereich der Hoheitsverwaltung ausüben, werden sie dadurch aber weder zu Körperschaften öffentlichen Recht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §5 Z13;
Rechtssatz: Mögen auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts mit der Zuständigkeit zur Setzung von Hoheitsakten im eigenen Namen betraut werden (Beleihung, beliehene Unternehmer) und dann Organfunktion im Bereich der Hoheitsverwaltung ausüben, werden sie dadurch aber weder zu Körperschaften öffentlichen Recht... mehr lesen...