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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §35 Abs2;Rechtssatz
Die in der Aufzählung des § 35 Abs 2 BAO enthaltene Gesundheitspflege ist umfassend zu verstehen und erfasst beispielsweise auch die Hilfeleistung in Unglücksfällen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, § 35 Tz 8). Die ebenfalls in der Aufzählung enthaltene Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen erfasst etwa auch Betreuungsdienste (Hinweis Ritz, aaO, Tz 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003150127.X02Im RIS seit
13.02.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013