IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vergabe-senat 5 unter dem Vorsitz von HR Mag. Dr. Schwarzmann und der weiteren Berufsrichter HR Mag. Dr. Becksteiner (Berichterstatter) und HR Mag. Marihart (Beisitzerin) sowie der fachkundigen Laienrichter Mag. Schrötter (Auftragnehmerseite) und Ing. D.WI.(FH) Haslehner (Auftraggeberseite) im Vergabeverfahren „***, Bodenmarkierungsarbeiten, AZ:***“ (öffentlicher Auftraggeber: Land Niederö... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.06.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16 Abs1BVergG 2018 §78 Abs1 Z9BVergG 2018 §80 Abs2BVergG 2018 §137
Rechtssatz: Der in § 78 Abs 1 Z 9 BVergG und in der RL 2014/24/EU verwendete Begriff der „erheblichen oder dauerhaften Mängel“ ist nach den Gesetzesmaterialien unionsrechtlich auszulegen und nicht nach österreichischem zivilrechtlichen Verständnis. Es handelt sic... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch seinen Vergabesenat 1 unter dem Vorsitz von HR Mag. Dr. Becksteiner und Mag. Dr. Schwarzmann als Berichterstatter und HR Mag. Dr. Wessely, LL.M. als weiteren Richter über die mit Schriftsatz vom 15.5.2019 gestellten Anträge der A GmbH, ***, ***, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, auf Nichtigerklärung der Ausschreibung im Vergabe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.06.2019 Norm: BVergG 2018 §98 Abs4BVergG 2018 §78 Abs1 Z4LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §19
Rechtssatz: Nach den Materialien zum BVergG (GP XXVI RV 69) soll das Verbot der Subvergabe von kritischen Leistungsteilen dem Auftraggeber Gewähr dafür bieten, dass die von ihm als „kritisch“ beurteilten, wichtigen Leistungsteile durch von ihm bewertete Bieter selbst und nicht durch ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.06.2019 Norm: BVergG 2018 §98 Abs4BVergG 2018 §78 Abs1 Z4LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §19
Rechtssatz: Der Rückgriff auf die Kapazitäten Dritter für ein Angebot ist eine „allgemeine Regel“ und ein „Recht“ des Bieters, das vom Auftraggeber zwar in besonderen Fällen eingeschränkt werden kann, doch darf der Auftraggeber diese Beschränkung nicht als allgemeine Regel aufstellen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 28.06.2019 Norm: BVergG 2018 §98 Abs4BVergG 2018 §78 Abs1 Z4LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §19
Rechtssatz: Aus der Verwendung des Begriffes „bestimmt“ in § 98 Abs 4 Z 1 BVergG folgt, dass der Auftraggeber konkret die Aufgaben festlegen muss, für die er, weil sie als „kritisch“ gelten, eine allfällige Subvergabe verbietet. Eine abstrakte Festlegung durch den Auftraggeber […] is... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 28.06.2019 Norm: BVergG 2018 §98 Abs4BVergG 2018 §78 Abs1 Z4LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §19
Rechtssatz: § 98 Abs 4 Z 2 BVergG greift eine Beschränkungsmöglichkeit für Subvergaben auf, sofern dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt und angemessen ist. […] Diese Beschränkung hat ein Auftraggeber für jeden Einzelfall vorzunehmen. Schla... mehr lesen...