RS Lvwg 2019/6/28 LVwG-VG-2/002-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.06.2019

Norm

BVergG 2018 §98 Abs4
BVergG 2018 §78 Abs1 Z4
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §19

Rechtssatz

Nach den Materialien zum BVergG (GP XXVI RV 69) soll das Verbot der Subvergabe von kritischen Leistungsteilen dem Auftraggeber Gewähr dafür bieten, dass die von ihm als „kritisch“ beurteilten, wichtigen Leistungsteile durch von ihm bewertete Bieter selbst und nicht durch sonstige Dritte erbracht werden.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Subunternehmer; Beschränkungsmöglichkeit; Pauschalgebühr;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.VG.2.002.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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