Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
28.06.2019Norm
BVergG 2018 §98 Abs4Rechtssatz
Aus der Verwendung des Begriffes „bestimmt“ in § 98 Abs 4 Z 1 BVergG folgt, dass der Auftraggeber konkret die Aufgaben festlegen muss, für die er, weil sie als „kritisch“ gelten, eine allfällige Subvergabe verbietet. Eine abstrakte Festlegung durch den Auftraggeber […] ist unzulässig (vgl EuGH C-406/14, Wroclaw).
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Subunternehmer; Beschränkungsmöglichkeit; Pauschalgebühr;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.VG.2.002.2019Zuletzt aktualisiert am
13.08.2019