RS Lvwg 2019/6/28 LVwG-VG-2/002-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2019
beobachten
merken

Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

28.06.2019

Norm

BVergG 2018 §98 Abs4
BVergG 2018 §78 Abs1 Z4
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §19

Rechtssatz

Aus der Verwendung des Begriffes „bestimmt“ in § 98 Abs 4 Z 1 BVergG folgt, dass der Auftraggeber konkret die Aufgaben festlegen muss, für die er, weil sie als „kritisch“ gelten, eine allfällige Subvergabe verbietet. Eine abstrakte Festlegung durch den Auftraggeber […] ist unzulässig (vgl EuGH C-406/14, Wroclaw).

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Subunternehmer; Beschränkungsmöglichkeit; Pauschalgebühr;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.VG.2.002.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten