Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
28.06.2019Norm
BVergG 2018 §98 Abs4Rechtssatz
§ 98 Abs 4 Z 2 BVergG greift eine Beschränkungsmöglichkeit für Subvergaben auf, sofern dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt und angemessen ist. […] Diese Beschränkung hat ein Auftraggeber für jeden Einzelfall vorzunehmen.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Subunternehmer; Beschränkungsmöglichkeit; Pauschalgebühr;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.VG.2.002.2019Zuletzt aktualisiert am
13.08.2019