RS Lvwg 2019/6/28 LVwG-VG-2/002-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2019
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

28.06.2019

Norm

BVergG 2018 §98 Abs4
BVergG 2018 §78 Abs1 Z4
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §19

Rechtssatz

§ 98 Abs 4 Z 2 BVergG greift eine Beschränkungsmöglichkeit für Subvergaben auf, sofern dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt und angemessen ist. […] Diese Beschränkung hat ein Auftraggeber für jeden Einzelfall vorzunehmen.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Subunternehmer; Beschränkungsmöglichkeit; Pauschalgebühr;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.VG.2.002.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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