Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen offenen Vergabeverfahren wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, nach welcher der XXXX (= MB) der Zuschlag erteilt werden soll. 2. Die Antragstellerin (= ASt) brachte gegen diese Entscheidung einen Nachprüfungsantrag ein und stellte das im
Spruch: zitierte Sicherungsbegehren. Zur
Begründung: des Sicherungsantrags führte die ASt insb auch wie folgt aus: Der Antragstellerin droht Schaden in Form der bislang... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung der Verfahren Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Auftraggeberin ist die Albertina Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts. Sie schrieb im März 2021 die gegenständliche Leistung „Sicherheitsdienstleistungen Albertina (Abschluss von Rahmenverträgen in zwei Losen über die Unterstützung des Sicherheitsdienstes in der Albertina)“, Los 1, in Anlehnung an ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung nach Maßgabe der gemäß § 151 BVergG 2018 idgF anwendbaren Bestimmungen und Regelungen im Obersc... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung der Verfahren Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über d... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung der Verfahren Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019 beantragte AAAA , vertreten durch die FFFF , in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 78 Abs 3 BVergGKonz, gemäß § 83 BVergGKonz eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, Akteneinsicht gemäß § 81 BVergGKonz, die Feststellung wie im
Spruch: unter A) 1. wiedergegeben, die Maßnahmen wie im
Spruch: unter A) 2. wiedergegeben sowie den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. November 2021 beantragte die AAAA vertreten durch die Joklik Katary Richter Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Neubaugasse 64-66/1/12, 1070 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Vornahme der entsprechenden Verständigungen und Bekanntmachungen, die Nichtigerklärung der am 19. November 2021 bekanntgegebenen Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. November 2021 beantragte die XXXX vertreten durch die Joklik Katary Richter Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Neubaugasse 64-66/1/12, 1070 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Vornahme der entsprechenden Verständigungen und Bekanntmachungen, die Nichtigerklärung der am 19. November 2021 bekanntgegebenen Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren mit fünf Vergabelosen soll beim Los 3 dieser Vergabe die Rahmenvereinbarung gemäß angefochtener Auswahlentscheidung mit der XXXX abgeschlossen werden. Dies in einem offenen Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich, bei dem die Auftraggeber (= AG oder Auftraggeberseite) gemäß Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen wie folgt festgelegt sind: Auftraggeber sind die Republik Österreich ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 20.05.2021 stellte die Antragstellerin die gegenständlichen Anträge ein Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 342ff BVergG 2018 einzuleiten sowie die gesondert anfechtbare Entscheidung vom 11.05.2021 für nichtig zu erklären, verbunden mit den Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, Einsicht in den gesamten Vergabeakt der Auftraggeberin, Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung wurde eine Ausscheidens- und Widerrufsentscheidung zu Lasten der ASt versandt, die die ASt in einem gemäß § 342 abs 2 BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag bekämpfte. Der geschätzte Auftragswert dieser Vergabe liegt medial transportiert im Milliardenbereich und auch ausweislich der Vergabeunterlagen unstrittig in einem Bereich, bei dem die Gebühren nach § 2 ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 06.12.2021, beim BVwG eingebracht am darauffolgenden Tag, begehrte die Antragstellerin ein Nachprüfungsverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit der Ausschreibungsunterlage sowie der Entscheidung der Nichtverlängerung für die Abgabefirst der Muster einleiten, die angefochtene Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu die angefochtene Bestimmungen, in eventu die angefochtene Entscheidung, die Abgabefrist für di... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 06.12.2021, beim BVwG eingebracht am darauffolgenden Tag, begehrte die Antragstellerin ein Nachprüfungsverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit der Ausschreibungsunterlage sowie der Entscheidung der Nichtverlängerung für die Abgabefirst der Muster einleiten, die angefochtene Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu die angefochtene Bestimmungen, in eventu die angefochtene Entscheidung, die Abgabefrist für di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.11.2021 stellte die XXXX , in der Folge Antragstellerin, betreffend das Vergabeverfahren „ÖBA VMIS 2.0 Los 1 – Ost und Los 2 – West“ der Auftraggeberin ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 17.11.2021, die Ausschreibung in Teil D.1 (Allgemeine Auss... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.11.2021 stellte die XXXX , in der Folge Antragstellerin, betreffend das Vergabeverfahren „ÖBA VMIS 2.0 Los 1 – Ost und Los 2 – West“ der Auftraggeberin ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 17.11.2021, die Ausschreibung in Teil D.1 (Allgemeine Auss... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Auftraggeberin ist die Republik Österreich (Bund). Sie schrieb im Juli 2021 die gegenständliche Leistung „Errichtung des Steinschlagschutzdammes Weißwald FS“ in einem offenen Verfahren im Unterschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip aus. 2. Am 27.08.2021 wurde das Angebot der Antragstellerin ausgeschieden. 3. Mit Schriftsatz vom 06.09.2021, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, brachte die Antragstellerin den gegenständlichen N... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. November 2021 beantragte die AAAA , vertreten durch die Joklik Katary Richter Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Neubaugasse 64-66/1/12, 1070 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Vornahme der entsprechenden Verständigungen und Bekanntmachungen, die Nichtigerklärung der am 19. November 2021 bekanntgegebenen Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die ASt stellte die im
Spruch: bezeichneten Nichtigerklärungsbegehren in einem gemäß § 342 Abs 2 BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag. Der zur Verfahrenszahl W131 2247444-2 beim BVwG protokollierte Nachprüfungsantrag mit seinen Nichtigerklärungsbegehren wurde von der ASt mit der Eingabe OZ 58 mittlerweile nach einer auftraggeberseitigen Zurücknahme der angefochtenen Entscheidungen zurückgezogen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Festste... mehr lesen...