Norm: PVG §28 Abs1BDG 1979 §109 Abs1 Schlagworte Dienstrechtliche Verantwortung; Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, ein/e Bedienstete/r werde durch bloße Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts vor der möglichen Erstattung einer Disziplinaranzeige noch nicht zur dienstrechtlichen Verantwortung gezogen, wird auch von der PVAB in ständiger Rechtsprechung vertreten. ... mehr lesen...
Norm: PVG §28 Abs1BDG 1979 §109 Abs1 Schlagworte Dienstrechtliche Verantwortung; Zustimmung des PVO, dem der PV angehört; Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts
Rechtssatz: Anders als vom Beschwerde führenden DA angenommen, werden durch solche Erhebungen, die vom Gesetzgeber in § 109 Abs. 1 BDG 1979 zwingend angeordnet werden, Bedienstete nicht zur dienstrechtlichen Verantwortung iSd § 28 Abs. 1 PVG gezogen. Nach § 109 Abs... mehr lesen...
Norm: PVG §28 Abs1BDG 1979 §109 Abs1 Schlagworte Dienstrechtliche Verantwortung; Zustimmung des PVO, dem der PV angehört; Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts
Rechtssatz: Diese zwingend vom Gesetzgeber vorgegebene Pflicht wurde von der Personalabteilung der Dienststelle wahrgenommen. Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Erhebungen, wie vom DA in seiner Beschwerde vorausgesetzt, im Auftrag des DL vorgenommen wurden, ob... mehr lesen...
Norm: PVG §28 Abs1BDG 1979 §109 Abs1PVG §41 Abs4 Schlagworte Dienstrechtliche Verantwortung; Zustimmung des PVO, dem der PV angehört; Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts
Rechtssatz: Aufgrund der gegebenen Sach- und Rechtslage hat der DL als Organ des Dienstgebers § 28 Abs. 1 PVG nicht verletzt. Die Beschwerde war nicht berechtigt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:PVAB:2020:B8.PVA... mehr lesen...
A 12-PVAB/17-7 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des Gruppenleiters Ministerialrat Mag. A, einen im Antrag näher bezeichneten Beschluss des Dienststellenausschusses für die Bediensteten der Exekutive der Justizanstalt (JA) *** (DA) wegen Gesetzwidrigkeit se... mehr lesen...
Norm: PVG §28 Abs1PVG §28 Abs2 Schlagworte Ausübung der PV-Funktion
Rechtssatz: Dazu tritt weiter, dass nach ständiger Rechtsprechung der Personalvertretungsaufsicht Datenabfragen, die ohne dienstliche Notwendigkeit unbefugt vorgenommen werden, keinesfalls als Ausübung der Personalvertretungsfunktion anzusehen sind (PVAK vom 3. Dezember 2012, A 31-PVAK/12; PVAB vom 14. April 2016, A 12-PVAB/16). European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: PVG §28 Abs1PVG §28 Abs2 Schlagworte Ausübung der PV-Funktion; untrennbarer Zusammenhang mit PV-Funktion
Rechtssatz: Die Handlungen, die eine Verweigerung der Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung nach PVG rechtfertigen, müssen aber jedenfalls in untrennbarem Zusammenhang mit der Personalvertretungstätigkeit stehen. Handlungen, die sich trennen lassen, sind zu trennen und gesondert rechtlich zu beurteilen (Schragel, PVG, § 28 Rz... mehr lesen...
Norm: PVG §28 Abs1PVG §28 Abs2 Schlagworte Ausübung der PV-Funktion; untrennbarer Zusammenhang mit PV-Funktion
Rechtssatz: Von einer solchen Trennung und gesonderten Beurteilung ist im vorliegenden Fall auszugehen, denn die DA-Mitglied B von der Dienstbehörde vorgeworfene Handlung steht in keinem untrennbaren Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Personalvertreter. Die B vorgeworfene Handlung der unbefugten Datenabfrage, die Richtigkeit des... mehr lesen...
Norm: PVG §28 Abs1PVG §28 Abs2 Schlagworte Dienstrechtliche Verfolgung von PV nur mit Zustimmung des PVO;
Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs. 1 PVG dürfen PV wegen Äußerungen oder Handlungen nur mit Zustimmung des Ausschusses, dem sie angehören, dienstrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Gemäß § 28 Abs. 2 PVG hat der Ausschuss die Zustimmung zu erteilen, wenn er zum Ergebnis kommt, dass die Äußerungen oder Handlungen nicht in Ausübung der Fu... mehr lesen...