Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
Dienstrechtliche Verantwortung; Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des SachverhaltsRechtssatz
Die Rechtsansicht, ein/e Bedienstete/r werde durch bloße Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts vor der möglichen Erstattung einer Disziplinaranzeige noch nicht zur dienstrechtlichen Verantwortung gezogen, wird auch von der PVAB in ständiger Rechtsprechung vertreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B8.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020