Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
Dienstrechtliche Verantwortung; Zustimmung des PVO, dem der PV angehört; Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des SachverhaltsRechtssatz
Aufgrund der gegebenen Sach- und Rechtslage hat der DL als Organ des Dienstgebers § 28 Abs. 1 PVG nicht verletzt. Die Beschwerde war nicht berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B8.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020