Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
Ausübung der PV-Funktion; untrennbarer Zusammenhang mit PV-FunktionRechtssatz
Die Handlungen, die eine Verweigerung der Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung nach PVG rechtfertigen, müssen aber jedenfalls in untrennbarem Zusammenhang mit der Personalvertretungstätigkeit stehen. Handlungen, die sich trennen lassen, sind zu trennen und gesondert rechtlich zu beurteilen (Schragel, PVG, § 28 Rz 8, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:A.12.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
22.11.2017