Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
Ausübung der PV-Funktion; untrennbarer Zusammenhang mit PV-FunktionRechtssatz
Von einer solchen Trennung und gesonderten Beurteilung ist im vorliegenden Fall auszugehen, denn die DA-Mitglied B von der Dienstbehörde vorgeworfene Handlung steht in keinem untrennbaren Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Personalvertreter. Die B vorgeworfene Handlung der unbefugten Datenabfrage, die Richtigkeit des Vorwurfs vorausgesetzt, widerspricht der korrekten Erfüllung von Dienstpflichten der Bediensteten im Vollzug der Justizanstalten des BMJ entsprechend den Vorgaben der Dienstbehörde. Sie steht daher mit den Tätigkeiten von B in Ausübung seiner Funktion als Personalvertreter nicht nur in keinem untrennbaren, sondern in überhaupt keinem Zusammenhang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:A.12.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
22.11.2017