Norm: PVG §27 Abs3PVG §28 Abs1 Schlagworte dienstrechtliche Verantwortung Ersatzmitglieder
Rechtssatz: Nach § 28 Abs. 1 letzter Satz PVG ist § 27 Abs. 3 PVG auch auf die disziplinäre Verantwortung von Ersatzmitgliedern anzuwenden. Nach dieser Regelung gilt der den Personalvertreter:innen gewährte Schutz auch für Ersatzmitglieder für die Dauer der Vertretung eines PVO-Mitglieds und bis zum Ablauf eines Zeitraums von drei Monaten nach Beendig... mehr lesen...
Norm: PVG §27 Abs3PVG §28 Abs1 Schlagworte dienstrechtliche Verantwortung Ersatzmitglieder
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat das DA-Ersatzmitglied B das DA-Mitglied C unbestrittenermaßen zwar immer wieder vertreten, doch wurde die DL in keinem Fall von Beginn und Ende dieser Vertretungen in Kenntnis gesetzt. Dadurch sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 3 nicht gegeben und findet § 28 Abs. 1 PVG auf B keine Anwendung. Dem DA ist angesic... mehr lesen...
A 3-PVAB/17 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Dr. Wolfgang SETZER als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des Kommandanten der ***, Oberst A (DL), die Auffassung des Dienststellenausschusses beim Kdo *** (DA), Vzlt B genieße den Versetzungsschutz des § 27 Abs. 3 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133... mehr lesen...
Norm: PVG §27 Abs3 Schlagworte Bestimmte Dauer der Vertretung für die Auslösung des Versetzungsschutzes für Vertreter/innen von PVO-Mitgliedern.
Rechtssatz: Vertreter/innen von Mitgliedern von PVO iSd § 27 Abs. 3 PVG unterliegen nur dann dem Versetzungsschutz, wenn ihre Vertretungstätigkeit bereits im Zeitpunkt des Eintritts des Versetzungsfalles bzw. der Mitteilung über eine beabsichtigte Versetzung mindestens zwei Wochen ununterbrochen ge... mehr lesen...
Norm: PVG §27 Abs1PVG §27 Abs3 Schlagworte Versetzungsschutz von Ersatzmitgliedern bei Vertretung von Mitgliedern
Rechtssatz: Nach § 27 Abs. 1 PVG dürfen PV und Mitglieder von Wahlausschüssen während der Dauer ihrer Funktion nur mit ihrem Willen zu einer anderen Dienststelle versetzt oder einer anderen Dienststelle zugeteilt werden, wobei gesetzliche Vorschriften über die Versetzung auf Grund eines Disziplinarverfahrens unberührt bleiben. N... mehr lesen...
Norm: PVG §27 Abs1PVG §27 Abs3BDG 1979 §38 Abs3 Z5 Schlagworte Versetzungsschutz von Ersatzmitgliedern bei Vertretung von Mitgliedern; Erfüllung der Voraussetzung von PVG §27 Abs1 zweiter Satz "gesetzliche Vorschriften über die Versetzung aufgrund eines Disziplinarverfahrens bleiben unberührt".
Rechtssatz: Aufgrund dieser Rechtslage stellt sich zunächst die Frage, welche Rechtsfolge aus dem zweiten Satz („Gesetzliche Vorschriften über die V... mehr lesen...