Norm
PVG §27 Abs3Schlagworte
dienstrechtliche Verantwortung ErsatzmitgliederRechtssatz
Im vorliegenden Fall hat das DA-Ersatzmitglied B das DA-Mitglied C unbestrittenermaßen zwar immer wieder vertreten, doch wurde die DL in keinem Fall von Beginn und Ende dieser Vertretungen in Kenntnis gesetzt. Dadurch sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 3 nicht gegeben und findet § 28 Abs. 1 PVG auf B keine Anwendung. Dem DA ist angesichts dieser Sach- und Rechtslage zuzustimmen, wenn er die Auffassung vertritt, dass B dem Schutz des § 28 PVG nicht unterliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A38.PVAb.21Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022