RS Pvak 2022/1/3 A38-PVAb/21

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Veröffentlicht am 03.01.2022
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Norm

PVG §27 Abs3
PVG §28 Abs1

Schlagworte

dienstrechtliche Verantwortung Ersatzmitglieder

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall hat das DA-Ersatzmitglied B das DA-Mitglied C unbestrittenermaßen zwar immer wieder vertreten, doch wurde die DL in keinem Fall von Beginn und Ende dieser Vertretungen in Kenntnis gesetzt. Dadurch sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 3 nicht gegeben und findet § 28 Abs. 1 PVG auf B keine Anwendung. Dem DA ist angesichts dieser Sach- und Rechtslage zuzustimmen, wenn er die Auffassung vertritt, dass B dem Schutz des § 28 PVG nicht unterliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2022:A38.PVAb.21

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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