In ihrer Sitzung vom 3. Oktober 1995 fasste die belangte Behörde unter anderem den Beschluss, die Wahl zum Zentralausschuss beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (im Folgenden: ZA) für den 29. und 30. November 1995 für den Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten unter ausdrücklichem Ausschluss der "Bereiche des Amtes der Wasserstraßendirektion und des Tiergartens Schönbrunn" auszuschreiben. Mit der am 31. Oktober 1995 beim ZWA einge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/07 Personalvertretung
Norm: PVG 1967 §1 Abs1;PVG 1967 §15 Abs4;PVG 1967 §15 Abs5;PVG 1967 §20 Abs13;PVG 1967 §20 Abs3 idF 1995/522;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Wahlanfechtung gemäß § 20 Abs. 13 in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 15 Abs. 4 und 5 und 20 Abs. 3 PVG, BGBl. Nr. 133/1967, in der Fassung des Bundesgesetzes BGB... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides Mitglied des Dienststellenausschusses einer Dienststelle der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Sie befindet sich derzeit nach der Geburt ihres Kindes im Kare... mehr lesen...
Index: 63/07 Personalvertretung
Norm: PVG 1967 §15 Abs4;PVG 1967 §15 Abs5;PVG 1967 §35;PVG 1967 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/13 92/12/0002 1
(hier: passives Wahlrecht gemäß § 15 Abs 5 PVG). Stammrechtssatz Die für die Ausübung des AKTIVEN Wahlrechtes erforderliche Zugehörigkeit zu einer Dienststelle wird nicht - wie in § 2 Abs 4 DVG - durch die auf dem Dienstvertrag beruhende rechtliche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist rechtskundiger Bediensteter im Sinn des § 24 Abs. 2 VwGG. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Am 9. November 1991 erhob der Beschwerdeführer Einwendungen gegen die Wählerliste beim Vorsitzenden des Dienststellenwahlausschusses für die am 26. und 27. November 1991 angesetzten Personalvertretungswahlen gegen die Aufnahme des J mit d... mehr lesen...
Index: 63/06 Dienstrechtsverfahren63/07 Personalvertretung
Norm: DVG 1984 §2 Abs4;PVG 1967 §15 Abs4;PVG 1967 §35;
Rechtssatz: Die für die Ausübung des AKTIVEN Wahlrechtes erforderliche Zugehörigkeit zu einer Dienststelle wird nicht - wie in § 2 Abs 4 DVG - durch die auf dem Dienstvertrag beruhende rechtliche Beziehung (Innehabung eines Dienstpostens), sondern ausschließlich durch die tatsächliche Verwendung (Besch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Unterricht und Kunst. Gegen die Aufnahme von 118 namentlich angeführten Bediensteten des Generalsekretariates des Österreichischen Bundestheaterverbandes (in der Folge kurz: Generalsekretariat) in die vom Dienststellenausschuß beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport für die Personalvertretungswahlen 1987 verfaßte Wähler... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/07 Personalvertretung
Norm: ArbVG §34 Abs1 impl;PVG 1967 §1 Abs4;PVG 1967 §15 Abs4;PVG 1967 §20 Abs2;PVG 1967 §4 Abs1;
Rechtssatz: AusfzF der Dienststelleneigenschaft für den Bereich der Personalvertretung unter Bezugnahme auf den Dienststellenbegriff des § 1 Abs 4 PVG (hier: Generalsekretariat des Österr Bundestheaterverbandes). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 63/07 Personalvertretung
Norm: PVG 1967 §1 Abs4;PVG 1967 §15 Abs4;PVG 1967 §20 Abs2;PVG 1967 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2248/75 E 19. November 1976 VwSlg 9185 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz Für das aktive Wahlrecht eines Bediensteten ist, was die Auslegung des Tatbestandsmerkmales "der Dienststelle angehört, deren Dienststellenausschuß gewählt wird", anlangt die tatsächliche Verwendung oder was ... mehr lesen...
Index: 63/07 Personalvertretung
Norm: PVG 1967 §15 Abs4;
Rechtssatz: Die für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes erforderliche Zugehörigkeit zu einer Dienststelle wird nicht durch die auf dem Dienstvertrag beruhende rechtliche Beziehung (Innehabung eines Dienstpostens), sondern ausschließlich durch die tatsächliche Verwendung (Beschäftigung) des Bediensteten bestimmt. Es entspricht nämlich dem Sinn und Zweck des ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §39;PVG 1967 §15 Abs4;PVG 1967 §8;
Rechtssatz: Nach der bisherigen Rechtsprechung, wonach dem dienstzugeteilten Bediensteten das Wahlrecht bei ihrer Stammdienststelle und nicht bei der Zuteilungsdienststelle zukommt (Hinweis auf E vom 19.11.1976, 2248/75, VwSlg 9185 A/1976 und vom 26.4.1982, 0024/80), und mangels eines gegenteiligen Ans... mehr lesen...