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63/07 PersonalvertretungNorm
PVG 1967 §1 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2248/75 E 19. November 1976 VwSlg 9185 A/1976 RS 3Stammrechtssatz
Für das aktive Wahlrecht eines Bediensteten ist, was die Auslegung des Tatbestandsmerkmales "der Dienststelle angehört, deren Dienststellenausschuß gewählt wird", anlangt die tatsächliche Verwendung oder was im wesentlichen dasselbe ist, die tatsächliche Beschäftigung in der Dienststelle maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090098.X02Im RIS seit
11.12.2006