RS Vwgh 1988/9/1 88/09/0098

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Veröffentlicht am 01.09.1988
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Index

63/07 Personalvertretung

Norm

PVG 1967 §1 Abs4;
PVG 1967 §15 Abs4;
PVG 1967 §20 Abs2;
PVG 1967 §8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2248/75 E 19. November 1976 VwSlg 9185 A/1976 RS 3

Stammrechtssatz

Für das aktive Wahlrecht eines Bediensteten ist, was die Auslegung des Tatbestandsmerkmales "der Dienststelle angehört, deren Dienststellenausschuß gewählt wird", anlangt die tatsächliche Verwendung oder was im wesentlichen dasselbe ist, die tatsächliche Beschäftigung in der Dienststelle maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090098.X02

Im RIS seit

11.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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