Norm: BAO §6BAO §7BAO §224BAO §232BAO §233
Rechtssatz: Auch wenn gegen zwei Personen jeweils Sicherstellungsaufträge hinsichtlich identer Abgabenschulden erlassen werden, liegt mangels Haftungsbescheids noch keine Gesamtschuld vor. Entscheidungstexte 3 Ob 50/21f Entscheidungstext OGH 22.04.2021 3 Ob 50/21f European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: StGB §156FinStrG §11 Fall3BAO §7BAO §1BAO §224
Rechtssatz: Der Beitragstäter (§ 11 dritter Fall FinStrG) eines vorsätzlichen Finanzvergehens wird nicht schon mit dessen Vollendung zum (Gesamt-)Schuldner der Republik Österreich. Vielmehr setzt dessen Haftung für die Abgabenschuld gemäß § 11 BAO zunächst eine rechtskräftige Verurteilung im Finanzstrafverfahren voraus. Erst dann kann die Haftung mit (konstitutiv wirkendem) Haftungsbescheid (... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** GmbH & Co OG, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** AG *****, vertreten durch Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Ing. Mag. Karl Otto S*****, vertreten durch den Abwesenheitskurator Dr. Armin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war seit Juli 1995 bei der Klägerin als provisionsberechtigte Außendienstmitarbeiterin angestellt. Mit Ende November 2003 wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst, weil sich die Beklagte in Kenia selbständig machen wollte. Die Beklagte ersuchte die Klägerin, den ihr nach Ende des Dienstverhältnisses zustehenden Anspruch auf Betreuungsprovision für den von ihr betreuten Geschäftsstock durch die einmalige Zahlung eines Pauschalbetrages ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat im Dezember 1999 sogenannte Zero-Bonds (Nullkuponanleihen) über die Klägerin erworben. Zero-Bonds sind eine Anleiheform, die eine Nominalverzinsung von Null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlung fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltilgung und Zinserträgen, am Ende der Laufzeit an. Die gesamte Verzinsung kommt in einem hohen Disagio zum Ausdruck, wobei das Nominale mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 19. 6. 2001, 2 S 321/01w, wurde über das Vermögen der C***** Betriebs GesmbH der Konkurs eröffnet und die Klägerin zur Masseverwalterin bestellt. Die klagende Masseverwalterin ficht Abgabenzahlungen, die die Gemeinschuldnerin vor Konkurseröffnung an die beklagte Partei geleistet hat, unter Berufung auf §§ 30, 31 sowie § 28 Z 2 KO an. Ursprünglich war die Klage auf die Anfechtung folgender Abgabenzahlungen gerichtet: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Ferdinand R*****, der ein Elektroinstallationsunternehmen betrieb, wurde am 19. 2. 1998 das Konkursverfahren eröffnet. Die objektive Zahlungsunfähigkeit trat Anfang August 1997 ein. In den letzten 6 Monaten vor Konkurseröffnung zahlte der nunmehrige Gemeinschuldner folgende Beträge an das zuständige Finanzamt: 1.) 21. 08. 1997 55.517 S 2.) 22. 09. 1997 178.180 S 3.) 20. 10. 1997 ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem am 8. 12. 1996 verstorbenen Walter D*****, ehemals Inhaber der prot. Firma D*****, wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 6. 5. 1998 zu 9 Sa 26/98t das Ausgleichsverfahren und - nach rechtskräftiger Versagung der Bestätigung des Ausgleichs - mit weiterem Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 10. 9. 1998 zu 9 S 66/98z der Anschlusskonkurs eröffnet. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Davor h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war vom 1. 5. 1964 bis zu ihrer Pensionierung am 30. 4. 1984 im Außendienst der beklagten Partei beschäftigt. Gemäß einer Vereinbarung vom 21. 6. 1966 steht der klagenden Partei eine Firmenpension in der Höhe von 75 % ihres letzten Einkommens zu, wobei die Anrechnung einer allfälligen ASVG-Pension zu erfolgen hat. Im Rahmen einer planmäßigen Lohnsteuerprüfung im Herbst 1988 wurden die Provisionen an den selbständigen Versicherungsmakler... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 9.12.1993, 25 Cga 1024/93b-7, wurde die nunmehrige Oppositionsklägerin schuldig erkannt, dem Oppositionsbeklagten den Betrag von DM 76.508,72 zum Devisenwarenkurs der österreichischen Nationalbank am Zahlungstag s. A. sowie die Prozeßkosten von S 73.400,40 zu bezahlen. Aufgrund dieses Urteils bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 21.9.1994, 20 E 5970/94f-1, der beklagten Partei wider die klagende Partei zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils bezüglich der im Revisionsverfahren strittigen Frage der Berechtigung der beklagten Partei zum Abzug der nachträglich vorgeschriebenen Lohnsteuer zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Nach den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war beim Kläger vom 2. Jänner 1980 bis 26. November 1982 als Arbeiterin beschäftigt. Zufolge eines Irrtums des Klägers, der die Lohnverrechnung selbst vornahm, erhielt sie im Jahre 1981 für ihre vier ehelichen Kinder zusammen mit ihrem Lohn um S 12.400 zu viel an Familienbeihilfe ausbezahlt. Ab April 1982 führte das Steuerbüro H*** in Salzburg die Lohnverrechnung durch. Dennoch zahlte ihr der Kläger in der Zeit vom 1. Jänner bis 26. November 1982 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war von 1980 bis Mitte des Jahres 1982 bei der Klägerin als Vertreter angestellt. Am 30. November 1983 führte das Finanzamt eine Lohnsteuerprüfung bei der Klägerin durch, welche hinsichtlich des Beklagten auf Grund einer Fehlberechnung des Steuerberaters eine Lohnsteuernachforderung von S 10.203,-- ergab. Die Klägerin entrichtete diesen ihr zur Zahlung vorgeschriebenen Betrag am 6. Dezember 1985. Mit der vorliegenden Klage verlangt die Klägerin vo... mehr lesen...
Norm: BAO §6BAO §7EStG 1972
Rechtssatz: Die Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer setzt kein Verschulden des Arbeitgebers voraus. Entscheidungstexte 14 ObA 80/87 Entscheidungstext OGH 17.06.1987 14 ObA 80/87 Veröff: RdW 1988,19 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS005... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2.11.1977 bis 3.10.1980 bei der beklagten Gesellschaft als Aufzugsmonteur beschäftigt. Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte er gegen seine Arbeitgeberin (ua) noch einen restlichen Prämienanspruch von S 18.768,22 brutto für die Fertigstellung von Aufzugsanlagen in Starnberg am See und in Söcking (Bundesrepublik Deutschland). Die beklagte Partei hat von diesen Bruttoprämien einen Lohnsteuerbetrag von S 5.129 an das Finanzam... mehr lesen...
Der Kläger war im Unternehmen der beklagten Partei vom 1. Juni 1976 bis zum 30. November 1979 angestellt. Aus diesem Arbeitsverhältnis steht ihm noch ein Entgeltanspruch von 104 948.72 S brutto gegen die beklagte Partei zu. Der Kläger und Erich P waren bis 31. Mai 1976 Angestellte der E-GesmbH gewesen. Auf Grund einer zwischen dem Kläger und seinem damaligen Arbeitgeber vereinbarten Konkurrenzklausel war es dem Kläger verboten, innerhalb eines Jahres nach Beendigung seines Arbeitsverh... mehr lesen...
Norm: ABGB §891ABGB §1358BAO §6BAO §7EStG 1972 §82EStG 1988 §82KO §30KO §31
Rechtssatz: Arbeitnehmer und Arbeitgeber haften für die Steuerverbindlichkeit des Arbeitnehmers gemeinsam als Gesamtschuldner im Sinne des § 891 ABGB. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber mit der Abfuhr der vom Arbeitnehmer einzubehaltenden Lohnsteuer, gleichgültig ob er diese aus eigenem und unmittelbar kraft Gesetzes oder auf Grund eines Bescheides des Finanzamtes abfüh... mehr lesen...
Norm: ABGB §896BAO §7BAO §16
Rechtssatz: Rückgriffsrecht der Angehörigen des Unternehmens im Sinne des § 896 ABGB, soweit sie in Erfüllung ihrer Sachhaftung zur gänzlichen oder teilweisen Befriedigung des Gläubigers einen die im Innenverhältnis auf sie entfallende Quote übersteigenden Betrag gezahlt haben. Entscheidungstexte 5 Ob 56/65 Entscheidungstext OGH 18.05.1965 5 Ob 56/6... mehr lesen...