Entscheidungen zu § 299 Abs. 4 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2005/6/7 2000/14/0057

Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Bescheiden vom 11. Februar 1993 hinsichtlich des Jahres 1991 ausgehend von Einkünften bzw. einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von S 574.974,-- u. a. zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer veranlagt. Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde im Oktober 1993 nach Wiederaufnahme des Verfahrens ein neuer Sachbescheid hinsichtlich Körperschaftsteuer 1991 sowie ein gemäß § 296 BAO geänderter Bescheid hinsichtlich Gewerbesteuer 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.06.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2004/2/26 99/15/0127

Der Beschwerdeführer war im Beschwerdezeitraum als Zivilingenieur für Bauwesen tätig. Er hatte seinen Kanzleisitz ab 1979 in 1060 Wien, B Gasse 3. Im Dezember 1990 verlegte der Beschwerdeführer seinen Kanzleisitz nach Graz. In den Streitjahren hat er Erklärungen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer abgegeben. Alle Abgaben der Jahre 1977 bis 1986 wurden mit Bescheiden vom 11. Jänner 1982 (1977), 11. Jänner bzw. 14. Jänner 1982 (1978), 8. Jänner 1982 (1979), 20. Juli 1982 (1980), 6. Sep... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.2004

RS Vwgh 2004/2/26 99/15/0127

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §299 Abs4;DBAbk Schweiz 1975 Art25; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0131 Besprechung in:SWI 10/2004, S 532;
Rechtssatz: Eine Verfahrensvorschrift, die es gebieten würde, die Abgabenfestsetzung erst nach Abschluss eines (beantragten) Verständigungsverfahrens v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/12 2000/13/0031

Dipl.-Ing. H war in den Streitjahren Geschäftsführer sowohl der deutschen H GmbH als auch der beschwerdeführenden österreichischen F GmbH. Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum vom 1. April 1988 bis 31. Dezember 1991 eine Lohnsteuerprüfung statt. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde die Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 24. September 1993 zur Haftung für Lohnsteuer in Höhe von S 180.529,-- mit der Begründung: herangezogen, dass Dipl.-Ing. H gemäß § 98 Z. 4 iVm § 70 Abs. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.09.2001

RS Vwgh 2001/9/12 2000/13/0031

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §198;BAO §299 Abs4;DBAbk BRD 1955 Art9;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Eine Verfahrensvorschrift, die es gebieten würde, die Abgabenfestsetzung (bzw im Beschwerdefall die Heranziehung zur Haftung) erst nach Abschluss eines (beantragten) Verständigungsverfahrens vorzunehmen, gibt es nicht. Macht e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/16 90/14/0222

Der Beschwerdeführer ist Pensionist und bezog im Jahr 1988 neben seiner inländischen Pension von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine ausländische Firmenpension von seinem ehemaligen Arbeitgeber, der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen R-AG. Für das Jahr 1988 legte der Beschwerdeführer eine Einkommensteuererklärung und gab dazu in einem Beiblatt an, daß seine beiden Pensionsbezüge bis einschließlich 1987 im Wege des amtlichen Jahresausgleiches versteuert... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 90/14/0222

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §299 Abs4;BAO §302;DBAbk BRD 1955 Art9 Abs4;
Rechtssatz: Die in Staatsverträgen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthaltenen Zuteilungsregeln beschränken die nationalen Besteuerungsmöglichkeiten und sehen damit gegenseitige internationale Verpflichtungen vor. Verletzt ein Steuerbescheid diese Verpflichtungen, steht er mit zw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 90/14/0222

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §299 Abs4;DBAbk BRD 1955 Art9 Abs4;
Rechtssatz: Aus Art 9 Abs 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ua auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, BGBl 1955/221, wonach das Besteuerungsrecht an Ruhebezügen grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zukommt, e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

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