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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299 Abs4;Rechtssatz
Die in Staatsverträgen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthaltenen Zuteilungsregeln beschränken die nationalen Besteuerungsmöglichkeiten und sehen damit gegenseitige internationale Verpflichtungen vor. Verletzt ein Steuerbescheid diese Verpflichtungen, steht er mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch. Durch die Bestimmung des § 299 Abs 4 BAO - und die sich daran anknüpfende verlängerte Behebungsfrist nach § 302 BAO - soll sichergestellt werden, daß die sich aus abgabenrechtlichen zwischenstaatlichen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen eingehalten werden können (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung-Handbuch, Wien 1980, S 716).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140222.X01Im RIS seit
13.06.2001