RS Vwgh 1993/11/16 90/14/0222

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BAO §299 Abs4;
BAO §302;
DBAbk BRD 1955 Art9 Abs4;

Rechtssatz

Die in Staatsverträgen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthaltenen Zuteilungsregeln beschränken die nationalen Besteuerungsmöglichkeiten und sehen damit gegenseitige internationale Verpflichtungen vor. Verletzt ein Steuerbescheid diese Verpflichtungen, steht er mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch. Durch die Bestimmung des § 299 Abs 4 BAO - und die sich daran anknüpfende verlängerte Behebungsfrist nach § 302 BAO - soll sichergestellt werden, daß die sich aus abgabenrechtlichen zwischenstaatlichen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen eingehalten werden können (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung-Handbuch, Wien 1980, S 716).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140222.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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