Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §261 Abs1BAO §262 Abs1BAO §262 Abs3BAO §263 Abs1BAO §264 Abs3BAO §265 Abs2BAO §278BAO §279 Abs1BAO §279 Abs2BAO §300 Abs1
Rechtssatz: Wird nach dem Ergehen der Beschwerdevorentscheidung iSd § 262 BAO rechtzeitig ein Vorlageantrag eingebracht, gilt die Beschwerde gemäß § 264 Abs. 3 BAO wiederum als unerledigt. Entscheidet das VwG sodann in der Sache (t... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 15. Mai 2020 wurde u.a. festgehalten, im Unternehmen der Revisionswerberin würden Rückstellungen für drohende Verluste aus Mietverträgen für Verlustfilialen für den Zeitraum ohne Kündigungsmöglichkeit durch die Revisionswerberin gebildet. Zur Berechnung der Höhe dieser Rückstellung treffe die Außenprüfung keine Feststellungen. Aus Sicht der Revisionswerberin werde eine verlustverursachende Miete durch den nicht kostendeckend... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §262 Abs1BAO §262 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/13/0041 E 25. Februar 2022 RS 3 Stammrechtssatz Gemäß § 262 Abs. 3 BAO ist keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen und die Bescheidbeschwerde unverzüglich dem VwG vorzulegen, wenn in der Bescheidbeschwerde "lediglich" die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die Verfassungswidrigkeit vo... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte des Revisionsfalls wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. November 2018, Ro 2016/13/0013 (im Folgenden: Vorerkenntnis), verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hob damit das im ersten Rechtsgang ergangene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 15. Februar 2016, RV/7103143/2014, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit auf. 2 Der Verwaltungsgerichtshof sprach im Vorerkenntnis aus, dass die Rechtsauffassung des Bundesfinanzgeri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §262 Abs1BAO §262 Abs2BAO §262 Abs3BAO §262 Abs4BAO §265 Abs1BAO §291 Abs1
Rechtssatz: Der Entscheidungspflicht des BFG unterliegt die von der Abgabenbehörde dem BFG vorgelegte Bescheidbeschwerde. Ist die Beschwerdevorentscheidung - von den in § 262 Abs. 2 bis 4 BAO normierten Ausnahmen abgesehen - noch nicht erlassen, besteht auch keine Entscheidungs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §262 Abs1BAO §262 Abs3
Rechtssatz: Gemäß § 262 Abs. 3 BAO ist keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen und die Bescheidbeschwerde unverzüglich dem VwG vorzulegen, wenn in der Bescheidbeschwerde "lediglich" die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder die Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen behauptet wird. Werd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §262 Abs1BAO §262 Abs2BAO §262 Abs3BAO §262 Abs4BAO §279 Abs1VwGG §42 Abs2 Z2
Rechtssatz: Da das BFG verkannte, dass die Abgabenbehörde mangels Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmungen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO verpflichtet gewesen wäre, eine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen, und über die Beschwerde absprach, nahm es ei... mehr lesen...
1 Mit drei Bescheiden jeweils vom 6. August 2012 setzte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel gegenüber der revisionswerbenden Gesellschaft m.b.H. (Revisionswerberin) Gebühren nach § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 des Gebührengesetzes 1957 für verschiedene Pachtverträge in jeweils näher angeführter Höhe fest. 2 Die Revisionswerberin erhob mit Schriftsatz vom 22. März 2013 Berufung gegen diese drei Bescheide. Dem folgte im Jahr 2014 ein Schriftwechsel zwischen dem Fi... mehr lesen...