RS Vwgh 2022/2/25 Ra 2020/13/0041

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Veröffentlicht am 25.02.2022
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §262 Abs1
BAO §262 Abs2
BAO §262 Abs3
BAO §262 Abs4
BAO §265 Abs1
BAO §291 Abs1

Rechtssatz

Der Entscheidungspflicht des BFG unterliegt die von der Abgabenbehörde dem BFG vorgelegte Bescheidbeschwerde. Ist die Beschwerdevorentscheidung - von den in § 262 Abs. 2 bis 4 BAO normierten Ausnahmen abgesehen - noch nicht erlassen, besteht auch keine Entscheidungspflicht des BFG über ihm vorgelegte Beschwerden (vgl. VwGH 20.11.2019, Fr 2018/15/0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130041.L01

Im RIS seit

28.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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