1 Zur Vorgeschichte des Revisionsfalles ist zunächst auf das Erkenntnis vom 27. Mai 2015, 2012/13/0022, zu verweisen. 2 Die Revisionswerberin hatte dem Finanzamt im Dezember 2001 die Absicht angezeigt, ein zur Vermietung bestimmtes Haus zu errichten, und das fertiggestellte Haus im Dezember 2006 an ihre Eltern vermietet. 3 Das Finanzamt ging im Anschluss an eine im Juli 2010 abgeschlossene Außenprüfung davon aus, das Haus sei auf die persönlichen Bedürfnisse der Eltern ... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer aus den miteinander verheirateten Gesellschaftern Mag. Gerlind W und Georg W bestehenden OHG, die nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanziert (Bilanzstichtag 31. Mai), wurde eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, die Gesellschafter hätten bis 2004 - dem Gesellschaftsvertrag entsprechend - eine Tätigkeitsvergütung in gleicher Höhe erhalten. Abweichend davon seien Georg W von 2005 bis 2007 Vergütungen iSd § 2... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer als Steuerberaterin tätigen Wirtschaftstreuhänderin, fand eine die Streitjahre 1997 bis 1999 betreffende Prüfung der Aufzeichnungen statt. Im Bericht darüber vom 16. Mai 2001 wurde ausgeführt, "als Gehälter und als Fremdhonorare verbuchte Betriebsausgaben" betreffend die "Angehörigen (Ehemann, zwei Kinder und Schwiegermutter) und langjährige Freunde (Familie P.)" würden ertragsteuerlich nicht anerkannt. Bei der "Familie P." handelte es sich dem Berich... mehr lesen...
Im Rahmen einer die Jahre 2001 bis 2003 betreffenden Außenprüfung der beschwerdeführenden Partei wurden u.a. folgende Feststellungen getroffen: "Tz. 1 Allgemein 100% Gesellschafter/Geschäftsführer ist (S). Die (beschwerdeführende Partei) wurde Ende 2001 gegründet. Die Tätigkeit des bisherigen Einzelunternehmens (S) wird ab diesem Zeitpunkt von der (beschwerdeführenden Partei) durchgeführt (...) Von der Gesellschaft mbH wurden sämtliche Dienstnehmer des Einzelunternehmens übernomm... mehr lesen...
Mit Bescheid der beschwerdeführenden Sozialversicherungsanstalt vom 12. Juni 2006 wurde ausgesprochen, dass die Mitbeteiligte als Eigentümerin von im Bescheid im einzelnen aufgezählten Grundstücken für die Beiträge zur Pensions-Kranken- und Unfallversicherung der Bauern, die S (Tochter der Mitbeteiligten) für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 31. Jänner 2006 der beschwerdeführenden Sozialversicherungsanstalt schuldet, haftet (Spruchpunkt 1). Die derzeit aushaftende Beitragsschuld für die ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist im Bereich der "Halbstoff-Erzeugung" für die Papier- und Kosmetikindustrie tätig. An der Beschwerdeführerin sind Frau IP - sie ist zugleich auch Geschäftsführerin - zu 25% und ihr Lebensgefährte WH zu 75% beteiligt. Anlässlich einer den Zeitraum 1996 bis 2000 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die - 1989 gegründete - Beschwerdeführerin habe 1992 in N., H-Straße, ein Baugrundstück (3.455 m2) gekauft und darauf e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1EStG 1988 §28
Rechtssatz: Die angemessene Höhe des Mietzinses leitet sich daraus ab, was unter einander fremd gegenüberstehenden Personen vereinbart worden wäre, und damit insbesondere auch daraus, was ein Investor als Rendite aus der Investition der konkret aufgewendeten Geldsumme erwartet. ... mehr lesen...
Die Anteile an der beschwerdeführenden GmbH - sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März - wurden zu 99,9% von ihrem Geschäftsführer HO gehalten. Sie führte in ihren Büchern ein Verrechnungskonto für HO, auf welchem bis zum Jahr 1993 ein Forderungsstand gegenüber HO von ca 4 Mio angewachsen ist. In den Bilanzen der Beschwerdeführerin (Bilanzstichtag jeweils 31. März) stellt sich die weitere Entwicklung des Verrechnungskontos wie folgt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Verfahren hinsichtlich Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 bis 1997 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen und neue Sachbescheide erlassen. Im Zuge einer die Streitjahre betreffenden Betriebsprüfung sei festgestellt worden, dass die Beschwerdeführerin von der G GmbH, ihrer "Großmuttergesellschaft", im Jänner 1994 ein "Darlehen" erhalten habe. Eine schriftliche Vereinbarung darüber bestehe nicht. Die steuerl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Bank, welche in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben wird. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde die Körperschaftsteuer für 2000 im Instanzenzug fest und behandelte dabei Ausschüttungen einer A-Bank Holding AG und einer I-Vermögensanlage GesmbH an die Beschwerdeführerin als steuerpflichtig. Die Beschwerdeführerin hatte demgegenüber im Verwaltungsverfahren die Ansicht vertreten, die in Rede stehenden Ausschüttungen seien ste... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2006, 2003/13/0031, zu verweisen (im Folgenden: Vorerkenntnis). Aus dem angefochtenen Bescheid ergibt sich zusammengefasst folgender Sachverhalt: Die beschwerdeführende Gesellschaft (Beschwerdeführerin) ist ein Unternehmen des S Konzerns, an dessen Spitze die S AB in Stockholm, Schweden, steht, und Rechtsnachfolgerin der L AG, welche zufolge Umwandlung gemäß §§ 2 ff Umwandlungsgesetz durch Übertragung des Unte... mehr lesen...
Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen, an die beschwerdeführende Partei als Rechtsnachfolgerin der B GmbH gerichteten Bescheid vom 2. Juli 2002 wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 24. Juni 1994 nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung und Stellung eines Vorlageantrages als unbegründet ab. Sie sprach aus, dass der angefochtene Bescheid unverändert bestehen bleibe und die festgesetzte Abgabenschuld an Kapitaler... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0059 E 31. Mai 2005 RS 2 Stammrechtssatz Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte in den Streitjahren Steuererklärungen ein, in denen er seine Tätigkeiten als Mittelschullehrer und Immobilienmakler angab. Die Veranlagungen erfolgten erklärungsgemäß. Von 29. Jänner bis 31. August 1993 wurde eine Prüfung bzw. Nachschau gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG vorgenommen. Im Bericht über das Ergebnis dieser Prüfung wurde - soweit für das Beschwerdeverfahren von Bedeutung - Folgendes festgehalten: "Vermögensaufstellung" (Tz. 14) Der B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0070 E 24. Juni 1999 RS 4
(hier nur dritter Satz) Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH können Dienstverträge zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worden sind - steuerlich nur unter Fremdvergleichsgesichtspunkten anerkannt werden. And... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer bildeten eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR) und erklärten in der Steuererklärung zur Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften für das Jahr 1994 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 4,828.046 S (Verlustanteil je 50 %). Den Unternehmensgegenstand bildete die Klärschlammrestentsorgung. Die Gewinnermittlung erfolgte nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. In dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 18. Juni 1996 (Prü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0179 E 21. Oktober 2004 RS 1
(hier ohne ersten, zweiten und letzten Satz) Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Rechtsprech... mehr lesen...
Die zu Zl. 2003/13/0026 beschwerdeführende GmbH (im Folgenden Erstbeschwerdeführerin) und die zur Zl. 2003/13/0027 beschwerdeführende GmbH (im Folgenden Zweitbeschwerdeführerin) gründeten im Jahr 1994 die K. Invest AG, Luxemburg, die sich ihrerseits zu 99,9% an der gleichfalls neu gegründeten K. Finanz AG, Luxemburg, beteiligte. Die K. Invest AG wurde noch in ihrem Gründungsjahr mit einem Gesellschaftskapital von 200 Mio. S ausgestattet. Das den beiden Luxemburger Gesellschaften zur V... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) ist eine Tochtergesellschaft der B. GmbH innerhalb des K. Konzerns. Die B. GmbH wiederum ist eine Tochtergesellschaft der (zur hg. Zl. 2003/13/0026 beschwerdeführenden) R.K. GmbH. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde im Instanzenzug die Körperschaftsteuer für 1994 bis 1998 für die Beschwerdeführerin fest, erkannte dabei von der Beschwerdeführerin an eine K. Finanz AG, Luxemburg, entrichtete, betragsmäßig näher... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0031 E 18. Oktober 2006 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Unter Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BAO versteht der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine solche rechtliche Gestaltung, die im Hinb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/13/0027 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0031 E 18. Oktober 2006 RS 1(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Unter Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BA... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin, einer Software entwickelnden und vertreibenden GmbH, durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf die Prüferin u.a. folgende Feststellungen: 1. Eingangsrechnung vom 26. November 1999: Die Baustoff-GmbH habe der Beschwerdeführerin eine mit 26. November 1999 datierte Rechnung über eine Vermittlungsprovision gelegt (über netto 205.000 S). Die Vermittlung betreffe ein Grundstück in Traun. Der Kaufvertrag zwischen Herrn R als Verkäufer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/14/0071 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0066 E 26. April 2006 RS 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Es trifft zu, dass in abgabenrechtlichen ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft (Beschwerdeführerin) ist ein Unternehmen des S.-Konzerns, an dessen Spitze die S. AB in Stockholm, Schweden, steht, und Rechtsnachfolgerin der L. AG, welche durch Umwandlung gemäß §§ 2 ff Umwandlungsgesetz durch Übertragung des Unternehmens auf den Gesellschafter (beschwerdeführende Gesellschaft( mit Hauptversammlungsbeschluss vom 8. Oktober 2001 und Löschung im Firmenbuch durch Beschluss des Landesgerichtes W. vom 7. November 2001 erloschen ist. Di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;
Rechtssatz: Unter Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BAO versteht der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine solche rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erkl... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH hat ab dem Jahr 1985 Asphaltierungsarbeiten durchgeführt und in diesem Zusammenhang Spezialbitumen eingesetzt, zu dessen Herstellung auch Gummimehl Verwendung fand. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin war DI Tibor N; ihre Geschäftsanteile wurden treuhändig vom Rechtsanwalt Dr. Otto P. gehalten. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1984 bis 1992 wurde die Feststellung getroffen, dass Dr. Otto P. als Treuhänder für die in Vaduz situierte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0191 2002/13/0233 2002/13/0192 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 1 Stammrechtssatz Unter einer verdeckten Gew... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden GmbH gegenüber im Instanzenzug u.a. Körperschaftsteuer 1997 bis 1999 festgesetzt und die Haftung für Kapitalertragsteuer 1997 und 1998 geltend gemacht. Die belangte Behörde ging dabei davon aus, dass auf dem Verrechnungskonto des seinerzeitigen Gesellschafter-Geschäftsführers Horst P verbuchte Einlagen verdecktes Eigenkapital der Beschwerdeführerin seien, sodass die für 1997 und 1998 verrechneten Zinsen verdeckte Gewinnaussc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde im Instanzenzug aus, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1990 bis 1996 nicht stattfindet. Begründend ging die belangte Behörde von folgendem Sachverhalt aus: Im Jahr 1990 habe sich der Zweitbeschwerdeführer entschlossen, den Ausgleich des Mag. Georg A, der zwei "Altstadtlokale" (in der Folge: Gaststätten) betrieben hatte, zu finanzieren. Im Hinblick auf das z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;
Rechtssatz: Es entspricht der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, dass nicht nur bei familiären, sondern auch bei gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen wegen der gegebenen besonderen Einflussmöglichkeiten auf die Vertragsgestaltung die Anwendung der "Angehörigenjudikatur" für geboten gehalten wird (Hinweis E 26. Juni 1998,... mehr lesen...