Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Es entspricht der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, dass nicht nur bei familiären, sondern auch bei gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen wegen der gegebenen besonderen Einflussmöglichkeiten auf die Vertragsgestaltung die Anwendung der "Angehörigenjudikatur" für geboten gehalten wird (Hinweis E 26. Juni 1998, 93/14/0192).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001140122.X01Im RIS seit
18.08.2006