IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker – aufgrund des Vorlageantrages vom 20.10.2021 - nach Erlassung der Beschwerdevorentscheidung vom 27.09.2021 - über die Beschwerde von AA, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. BB, Adresse 1, **** Z, gegen die Vorschreibung der Bereitstellungsgebühr „Wasser NE Nutzungseinheit“ im „Abgaben-Dauerbescheid“ des Bürgermeisters der Gemeinde Y vom 30.04.2021, GZ: ***, betreffend die Vorschr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Gstir aus Anlass des Vorlageantrages gegen die Beschwerdevorentscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Z vom 04.12.2019, Rechnungsnummer ***, über die Beschwerde des AA, Adresse 1, *** Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, **** Y, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Z vom 14.10.2019, Rechnungsnummer ***, mit dem Kanalbenützungsgebühren sowie Restmüllgebühren vorge... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, Z, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Z vom 18.04.2019, GZ: ***, betreffend die Kommunalsteuer für das Jahr 2018 und die Festsetzung eines Säumniszuschlages, aufgrund des Vorlageantrages vom 25.02.2020, gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 30.01.2020, Aktenzahl: ***, wie folgt: zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als u... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.04.2020 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198
Rechtssatz: Liegen rechtswidrigerweise zwei Bescheide vor, so tritt der später erlassene Bescheid, sofern Identität der Sache besteht, zur Gänze an die Stelle des früheren Bescheides (vgl VwGH 22.05.2014, Ro 214/15/0008). Schlagworte Bescheid;Entscheidu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.04.2020 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198
Rechtssatz: Eine Überschreitung der Entscheidungsfrist bei der Erlassung der Beschwerdevorentscheidung kann eine Verletzung von Verfahrensvorschriften darstellen, welche jedoch keineswegs bewirkt, dass eine mit einem Abgabenbescheid oder mit einer Beschwerdevorentscheidung vorzunehm... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 27.04.2020 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198
Rechtssatz: Über die Frage der Aufrechnung von (behaupteten) zivilrechtlichen Gegenforderungen mit einer Abgabenschuld ist in einem Abgabenfestsetzungsverfahren nicht abzusprechen (vgl VwGH 17.05.1999, 99/17/0187). Schlagworte Bescheid;Entscheidungsfris... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Tirol fasst durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde der Frau AA und des Herrn BB, Z, gegen eine Vorschreibung Gemeindeabgaben 1. Halbjahr 2020 des Bürgermeisters der Gemeinde Z vom 22.01.2020, Rechnungsnummer ***, betreffend Biomüll(gebühr) für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.03.2020 für das Objekt Adresse 1, Z, den B E S C H L U S S: 1. Gemäß § 278 Abs 1 lit a Bundesabgabenordnung (BAO) wird die Beschwerde als unzulässig zurückgewi... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Tirol fasst durch seinen Richter Dr. Stöbich aufgrund des Vorlageantrages vom 31.01.2020 nach Erlassung der Beschwerdevorentscheidung vom 03.01.2020, Zl ***, über die Beschwerde des Herrn AA, Z, gegen die Mahnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Z vom 28.08.2019, Rechnungsnummer ***, Kundennummer ***, betreffend die Vorschreibung einer Mahngebühr und eines Säumniszuschlages nach der Bundesabgabenordnung (BAO), den B E S C H L U S S: 1. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.04.2020 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93BAO §198
Rechtssatz: Aus der Gesamtschau ergibt sich, dass die Vorschreibung im Wesentlichen eine schriftliche Verständigung über Art, Höhe und Zeitpunkt der Abgabenzahlungsverpflichtung darstellt. Es liegen durchaus Zweifel in Bezug auf den normativen Gehalt dieser Vorschreibung vor.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.12.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §198
Rechtssatz: Dazu kommt noch, dass dem angefochtenen Bescheid auch nicht ansatzweise entnommen werden kann, auf welcher Rechtsgrundlage die Vorschreibung der Gebühren erfolgt ist. Die BAO stellt lediglich das hier maßgebliche Verfahrensgesetz dar, nicht jedoch die materiell rechtlic... mehr lesen...