Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unangefochten gebliebenen Freispruch der Christiane P***** enthält, wurde Wolfgang P***** der teilweise im Versuchsstadium (§ 13 FinStrG) gebliebenen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A 1 a), der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (A 1 b), der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG (A 1 c), der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Jakob L***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Jakob L***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz teilweise als Geschäftsführer der Firma V***** GmbH & Co KG unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflic... mehr lesen...
Gründe: Dem angefochtenen Urteil liegen im anfechtungsrelevanten Teil mehrere Schuldspruchkomplexe wegen verschiedener (nach dem Strafgesetzbuch und dem Finanzstrafgesetz) strafbarer Handlungen zu Grunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als überwiegend mehraktige Verwirklichung eines organisierten, von vernetzter Beteiligung mehrerer Komplizen gekennzeichneten Tatkonzeptes darstellen, das auf die Schädigung von Staatsfinanzen auch durch amtsmissbräuchliche Malvers... mehr lesen...
Norm: BAO §119BAO §120BAO §139
Rechtssatz: Die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht endet keineswegs mit der Abgabenerklärung. Vielmehr ist der Abgabepflichtige, der nachträglich erkennt, dass er seiner Vollständigkeits- oder Wahrheitspflicht nicht voll entsprochen und dies zu einer Verkürzung von Abgaben geführt hat oder führen kann, verpflichtet, der zuständigen Abgabenbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: BAO §83BAO §119BAO §120FinStrG allg
Rechtssatz: Der Offenlegungs- und Wahrheits- pflicht unterliegen nicht nur die Abgabepflichtigen, sondern auch deren (gewillkürte) Vertreter (§ 83 BAO). Bei Verletzung der Anzeige- und Wahrheitspflicht durch die Einreichung von Erklärungen oder sonstigen Anbringen durch einen bevollmächtigten Vertreter kann dieser neben dem Abgabepflichtigen als Verantwortlicher im Sinn des § 119 BAO, damit auch als Ver... mehr lesen...
Norm: BAO §119BAO §120
Rechtssatz: Die Erfüllung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dient - zum Unterschied von der Anzeigepflicht - dazu, der Abgabenbehörde die näheren Umstände und die Einzelheiten des jeweils verwirklichten Steuertatbestands so mitzuteilen, dass die Abgabe bemessen werden kann. Entscheidungstexte 14 Os 79/99 Entscheidungstext OGH 31.08.2001 14 Os 79/99 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Heinz W***** und Peter B***** (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB (I), Peter B***** überdies des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (II) und Heinz W***** zudem des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Heinz W***** und Peter B***** (im zwe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas K***** von der Anklage des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas K***** von der Anklage des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins und 13 FinStrG gemäß Paragraph 259, Ziffer 3, StPO freigesprochen. Ihm wurde ... mehr lesen...
Norm: AlVG §50 Abs1BAO §119BAO §120
Rechtssatz: Die Offenlegungspflicht beschränkt sich auf abgabenrelevante Umstände. Darüberhinausgehende für den Steuertatbestand nicht maßgebliche Informationen (etwa über ein strafrechtlich zu ahndendes Verhalten des Abgabeschuldners beim Vertrieb) sind für die Steuerbemessung irrelevant und daher vom Abgabepflichtigen nicht gefordert. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: BAO §119BAO §120FinStrG §33
Rechtssatz: Eine Verletzung der in §§ 119, 120 BAO normierten Pflichten stellt eine straflose Nachtat zu der bereits durch Abgabe unrichtigen Steuererklärungen begangenen - vorerst noch in der Entwicklungsstufe des Versuchs gebliebenen - Abgabenverkürzung dar. Entscheidungstexte 15 Os 48/96 Entscheidungstext OGH 04.07.1996 15 Os 48/96 ... mehr lesen...