Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §12;HGB §161 Abs1;HGB §171 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/6, 360;
ÖStZ 1989, 109;
Rechtssatz: Leistet ein Kommaditist anläßlich der Gesellschaftsgründung der KG zwar ein Darlehen, nicht aber die bedungene Einlage, so haftet die Einlage noch aus, da dieses Darlehen nicht auf Grund des Gesellschaftsvertrages, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §12; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 109;
Rechtssatz: Führt jemand anstelle des dazu berufenen Komplementärs - einer GmbH - die Geschäfte einer GmbH und CoKG, so erlangt er hiedurch noch keineswegs die Stellung eines Gesellschafters der KG. Die die Geschäftsführung übertragende GmbH bleibt Geschäftsführer der KG mit allen Konsequenz... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §12;BAO §19 Abs1;HGB §128;HGB §161;
Rechtssatz: Die Komplementäre einer KG haften unabhängig von ihrem Beteiligungsausmaß ebenso wie die Gesellschafter einer OHG für die Gesellschaftsschulden unmittelbar, primär, unbeschränkt,unbeschränkbar, persönlich und solidarisch (hier: Haftung der bedingt erbserklärten Erbin des Komplementärs f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §12;BAO §248;
Rechtssatz: Wenn ein zur Haftung Herangezogener gegen die Haftung und den Abgabenanspruch beruft, ist zunächst über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, da sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht. Die Voraussetzungen für eine Verb... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §12 idF 1980/151;HGB §161;
Rechtssatz: Für die Heranziehung eines (alleinigen) Komplementärs einer KG zu einer Geldleistung auch nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts kommt es nicht auf nur im Innenverhältnis der Gesellschaft wirksame Handlungsbeschränkung an, sondern es trifft den Komplementär die unmittelbare, pimäre, unbes... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...