Der Beschwerdeführer, ein öffentlicher Notar, betrieb mit dem öffentlichen Notar Dr. E. in F eine Kanzleigemeinschaft. Am 24. November 1989 teilte der steuerliche Vertreter dem Finanzamt die Auflösung der Kanzleigemeinschaft zum 31. Oktober 1989 mit. Am 22. März 1991 erließ das Finanzamt gegenüber der aus dem Beschwerdeführer und Dr. E. bestehenden Personengemeinschaft (Kanzleigemeinschaft) betreffend das Jahr 1989 den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer und die Festste... mehr lesen...
Rechtssatz: § 101 Abs 3 BAO normiert eine Zustellfiktion, die der Vereinfachung der Zustellung an Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit dienen soll. Die Vorschrift zwingt die Behörde jedoch nicht, von der Fiktion Gebrauch zu machen; sie hindert insbesondere nicht eine anderweitig wirksame, etwa in der Zustellung an sämtliche Mitglieder der Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit bestehende Zustellung von an die Personengemeinschaft gerichteten Bescheiden. Gegenteiliges k... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §81 Abs1;BAO §81 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/05 94/15/0001 1 Stammrechtssatz § 101 Abs 3 BAO normiert eine Zustellfiktion, die der Vereinfachung der Zustellung an Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit dienen soll. Die Vorschrift zwingt die Behörde jedoch nicht, von der Fiktion Gebrauch zu machen; sie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren nach Auffassung der belangten Behörde an einer Kommanditgesellschaft beteiligt. Mit Bescheid vom 4. August 1987 bestellte ihn das Finanzamt gemäß § 81 Abs. 2 BAO zum Vertreter dieser Personengemeinschaft. Die Bestellung wurde in der Folge widerrufen. Mit Bescheid vom 6. Oktober 1987 bestellte das Finanzamt sodann den Bruder des Beschwerdeführers zum Vertreter im Sinne des § 81 Abs. 2 BAO. Diesem stellte es auch die am 12. Oktober 1987 erlas... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §273 idF 1983/136;ABGB §273a idF 1983/136;AVG §56;AVG §9;BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §192;BAO §252 Abs1;BAO §79;BAO §81 Abs2; Beachte Besprechung in:
SWK 9/2003, S 309 - S 312;
Rechtssatz: Die prozessuale Bindung eines abgeleiteten Bescheides an einen Grundlagenb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist, wie er sich selbst bezeichnet, "angeblicher Mitgesellschafter der A und B Gesellschaft nach bürgerlichem Recht". In den Jahren 1986/87 fand bei der Gesellschaft eine Betriebsprüfung statt. An der Schlußbesprechung am 23. April 1987 nahmen die Gesellschafter A, C, D und der Beschwerdeführer mit seinem Steuerberater Mag. E teil. Der Gesellschafter F war bei der Schlußbesprechung nicht anwesend. Wie sich aus einem Vermerk des Betriebsprüfers im Arbeitsbogen ergi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §191 Abs1 lita;BAO §191 Abs1 litc;BAO §81; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 58;
Rechtssatz: Gemäß § 101 Abs 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs 1 lit a und c B... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 12. März 1986 wurde für das Grundstück Nr. 255, EZ. 28, KG. X, der Einheitswert zum 1. Jänner 1980 im Wege einer Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG mit S 457.000,-- festgestellt und sieben namentlich angeführten Personen, darunter auch die Beschwerdeführerin, anteilsmäßig zugerechnet. Dieser Bescheid ist an die "Gemeinschaft der Miteigentümer des nachstehend angeführten Grundbesitzes" zu Handen der Beschwerdeführerin gerichtet gewesen u... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3BAO §191 Abs3 litaBAO §273 Abs1 litaBAO §278BAO §81 Abs2 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 425;
Rechtssatz: Ist ein Feststellungsbescheid iSd § 191 Abs 3 lit a BAO an eine Personengemeinschaft zu Handen eines der Gemeinschafter gerichtet, dem er auch zugestellt worden ist, so entfaltet er keine Rechtswirkung, ... mehr lesen...