RS Vwgh 1994/10/5 94/15/0004

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Veröffentlicht am 05.10.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §101 Abs3;
BAO §81 Abs1;
BAO §81 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/05 94/15/0001 1

Stammrechtssatz

§ 101 Abs 3 BAO normiert eine Zustellfiktion, die der Vereinfachung der Zustellung an Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit dienen soll. Die Vorschrift zwingt die Behörde jedoch nicht, von der Fiktion Gebrauch zu machen; sie hindert insbesondere nicht eine anderweitig wirksame, etwa in der Zustellung an sämtliche Mitglieder der Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit bestehende Zustellung von an die Personengemeinschaft gerichteten Bescheiden. Gegenteiliges kann weder aus den Erkenntnissen des VwGH vom 20.3.1989, 88/15/0131 und vom 4.4.1990, 89/13/0059, entnommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994150004.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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