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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §273 idF 1983/136;Beachte
Besprechung in: SWK 9/2003, S 309 - S 312;Rechtssatz
Die prozessuale Bindung eines abgeleiteten Bescheides an einen Grundlagenbescheid kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Grundlagenbescheid rechtswirksam erlassen worden ist. Stellt das FinA Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften iSd § 188 BAO an den gem § 81 Abs 2 BAO bestellten Vertreter einer KG zu, so kann diese Zustellung gegenüber einem Gesellschafter, der zum Zustellungszeitpunkt zurechnungsunfähig ist und für den zu diesem Zeitpunkt kein Sachwalter bestellt ist, keine Wirksamkeit entfalten
(Hinweis E 8.7.1971, 487/71, VwSlg 8057 A/1971).
Schlagworte
AdoptionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130002.X01Im RIS seit
27.06.1991