Entscheidungen zu § 21 BUAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

14 Dokumente

Entscheidungen 1-14 von 14

TE OGH 2006/6/7 9ObA55/06p

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 4. 8. 1969 bis 3. 11. 2004 in einem Bauunternehmen als Bauarbeiter beschäftigt, wobei das Dienstverhältnis keine länger als 120 Tage dauernden Unterbrechungen aufweist. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Dienstgebers trat der Kläger gemäß § 25 KO mit 3. 11. 2004 aus. Unstrittig ist, dass ihm Kündigungsentschädigung für den Zeitraum 4. 11. bis 26. 11. 2004 zusteht. Die IAF-Service GmbH erkannte ihre Verpflichtung zur Entrichtun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.06.2006

RS OGH 2006/6/7 9ObA55/06p

Norm: ABGB §1162bBUAG §5BUAG §21
Rechtssatz: Der Dienstgeber hat bei den dem BUAG unterliegenden Dienstverhältnissen auch für die Kündigungsentschädigung den Zuschlag gemäß § 21 BUAG zu entrichten. Dieser Zuschlag ist der Urlaubs- und Abfertigungskasse und nicht dem Dienstnehmer selbst zu leisten (Abgehen von 4 Ob 43/85). Der „Kündigungsentschädigungszeitraum" ist Beschäftigungszeit im Sinn des § 5 BUAG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.2006

TE OGH 2002/2/11 7Ob15/02k

Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 2. 3. 2000 wurde über das Vermögen der P***** GmbH der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 16. 12. 1999 hatte die nunmehrige Gemeinschuldnerin der Beklagten, die zuvor am 18. 10. 1999 den Konkurseröffnungsantrag gestellt hatte, eine der betreffenden Vorschreibung der Beklagten entsprechende Zahlung von S 232.624 für den Zuschlagszeitraum Oktober 1999 geleistet. Unter Berufung insbesondere a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.02.2002

TE OGH 2001/10/25 8ObA28/01b

Begründung: Der Kläger stand ab 14. 7. 1997 zur Beklagten in einem Arbeitsverhältnis, das mit Schreiben vom 27. 10. 1997 zum 31. 10. 1997 aufgekündigt wurde. Die Arbeit des Klägers bestand im Wesentlichen im Zuschneiden von Isolierplatten. Er erhielt vereinbarungsgemäß einen Bruttostundenlohn von S 100,-, weiters Trennungsgeld, einen Fahrtkostenbeitrag sowie eine Prämie, die sich im Wesentlichen nach den Quadratmetern der zugeschnittenen Platten richtete. Zum Zeitpunkt der Ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.10.2001

TE OGH 1999/12/1 9ObA181/99d

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat mit zutreffender
Begründung: einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Bekanntgabe gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), dass das Arbeitsverhältnis termin- und fristwidrig durch Arbeitgeberkündigung beendet worden sei, verneint, sodass hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.12.1999

TE OGH 1997/11/25 1Ob212/97a

Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat einem Dienstnehmer der Klägerin am 10.10.1993 während einer Jagd fahrlässig eine schwere Schußverletzung zugefügt. Er wurde deswegen am 16.3.1994 strafgerichtlich verurteilt. Der Dienstnehmer der Klägerin war vom 10.10.1993 bis Ende Jänner 1994 arbeitsunfähig und im Krankenstand. Darüber hinaus bestanden im April, Mai, Juni und Oktober 1994 weitere unfallkausale Krankenstände. Die Klägerin erbrachte aufgrund der Bestimmungen des Entgeltfortzah... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.11.1997

TE OGH 1994/5/6 8Ob12/94

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Entscheidung | OGH | 06.05.1994

TE OGH 1994/3/17 8Ob20/93

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Entscheidung | OGH | 17.03.1994

RS OGH 1994/3/17 8Ob20/93, 8Ob12/94, 7Ob15/02k, 8ObA86/10w

Norm: BUAG §21KO nF §46 Abs1 Z2
Rechtssatz: Zuschläge zum Lohn gemäß § 21 BUAG stellen öffentliche Abgaben dar, die auf die Forderungen der Arbeitnehmer entfallen. Für die Beurteilung, ob diese Zuschläge als Masseforderungen zu qualifizieren sind, ist daher § 46 Abs 1 Z 2 letzter Satz KO maßgebend. Entscheidungstexte 8 Ob 20/93 Entscheidungstext OGH 17.03.1994 8 Ob 20/93 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1994

TE OGH 1992/9/2 9ObA138/92

Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß er in der Zeit vom 3. September 1979 bis 23.Februar 1990 in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei gestanden sei. Auf sein Arbeitsverhältnis seien die Bestimmungen des BUAG anzuwenden. Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses habe der Kläger der Urlaubskarte entnommen, daß die beklagte Partei während des gegenständlichen Zeitraumes immer wieder kurzfristige Unterbrechungen eingetragen habe, ohne daß das A... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1992

RS OGH 1990/2/14 9ObA26/90, 8Ob20/93, 8Ob12/94, 1Ob212/97a, 8ObA28/01b, 7Ob15/02k, 10ObS98/16h

Norm: BUAG §21
Rechtssatz: Trotz des systembedingten Leistungsumwegs ist das Urlaubsentgelt ein vom Arbeitgeber entrichteter Teil des Arbeitsentgeltes, bei dem es sich nur formell - aus organisatorischen Gründen - um Leistungen der Urlaubskasse, tatsächlich aber um Entgeltzahlungen des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit handelt. Entscheidungstexte 9 ObA 26/90 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.1990

RS OGH 1990/2/14 9ObA26/90, 9ObA138/92, 9ObA181/99d, 8ObA28/01b, 7Ob15/02k

Norm: ASGG §50 Abs1 Z5BUAG §21BUAG §22BUAG §25 Abs2
Rechtssatz: Überweist die BUAK unter Zugrundelegung der vom Arbeitgeber eingezahlten Zuschlagsleistungen ein Urlaubsentgelt in einer Höhe, mit der der Arbeitnehmer nicht einverstanden ist, so muß dieser den fehlenden Betrag bei der BUAK geltend machen. Bestehen Zweifel über die Richtigkeit von Meldungen des Arbeitgebers gemäß § 22 Abs 1 und 2 BUAG, so kann die BUAK derartige Behauptungen des A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.1990

TE OGH 1990/2/14 9ObA26/90

Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, die beklagte Partei, ihr ehemaliger Arbeitgeber, sei verpflichtet, für die vom 5.April 1988 bis 12.Dezember 1988 und vom 3.April 1989 bis 7.Juli 1989 dauernden Zeiträume der mit dem Kläger bestandenen Dienstverhältnisse die erhöhten Akkordarbeits-Zuschläge zur Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zu entrichten. Hilfsweise begehrt er, die beklagte Partei sei schuldig, für den Kläger die Zuschläge zur BUAK auf der Basis de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.02.1990

RS OGH 1990/2/14 9ObA26/90, 7Ob15/02k

Norm: BUAG §21
Rechtssatz: Ein Arbeitnehmer, der mit dem Urlaubsengelt nicht zufrieden ist, hat nur einen klagbaren Anspruch gegen die BUAK, kann aber nicht seinen (ehemaligen) Arbeitgeber auf Entrichtung der ihm angeblich gebührenden Zuschläge klagen. Ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber wäre nur unter schadenersatzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig. Es ist nämlich denkbar, daß ein Arbeitnehmer unter bestimmter Voraussetzungen etwa aus dem Ti... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.1990

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