Norm
BUAG §21Rechtssatz
Trotz des systembedingten Leistungsumwegs ist das Urlaubsentgelt ein vom Arbeitgeber entrichteter Teil des Arbeitsentgeltes, bei dem es sich nur formell - aus organisatorischen Gründen - um Leistungen der Urlaubskasse, tatsächlich aber um Entgeltzahlungen des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0052578Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017