IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Mag.a Mandl als Vorsitzende, die Richterin Dr.in Lettner und den Richter Dr. Oppel über den Antrag der A. GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt, auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidungen vom 5.10.2018 betreffend die Vergabeverfahren GZ ..., X., diverse Anlagen, gärtnerische Herstellungs- und Instandsetzungsarbeiten, ..., sowie GZ ..., Y., diverse Anlagen, gärtnerische Herstellungs- und Instandset... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.12.2018 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: WVRG 2014 §22 Abs1WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3WVRG 2014 §22 Abs4BVergG 2006 §129 Abs1 Z2BVergG 2006 §129 Abs1 Z7BVergG 2006 §129 Abs3BVergG 2006 §324 Abs3
Rechtssatz: Die Verständigung eines Bieters vom Ausscheiden seines Angebotes hat den Grund des Ausscheidens anzugeb... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.07.2017 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3
Rechtssatz: Eine Teilnahme an einem Nachprüfungsverfahren betreffend Ausschreibungsunterlagen kommt nicht in Betracht. Dies gilt auch für die Teilnahme am Nachprüfungsverfahren betreffend die zweite Fragebeantwortung. Schlagworte Parteistel... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 24.07.2017 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3
Rechtssatz: Die Beeinträchtigung der rechtlich geschützten Interessen eines Bewerbers muss ein Gewicht erreichen, wie es etwa beim präsumtiven Zuschlagsempfänger der Fall ist, der sich dem Nachprüfungsverfahren anschließt. Schlagworte Parte... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr.in Lettner als Vorsitzende, den Richter Dr. Oppel und die Richterin Mag.a Mandl über die begründeten Einwendungen der H. GmbH, vertreten durch Rechtsanwälte OG, in den Nachprüfungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen und der zweiten Fragebeantwortung betreffend das Vergabefahren "Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los über die Lieferung von Antidekubitus-Systemen als Mietsysteme" der Stadt Wien, Wiener K... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2017 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3
Rechtssatz: Gemäß § 22 Abs. 2 WVRG setzt die Parteistellung voraus, dass die Unternehmerin durch die begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig betroffen sein kann. Eine solche unmittelbare rechtliche Betroffenheit käme vor al... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 24.07.2017 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3
Rechtssatz: In der Überprüfung von Ausschreibungsunterlagen, die zum Ziel hat, vergaberechtlich einwandfrei Festlegungen zu finden und damit ein § 19 Abs. 1 Bundesvergabegesetz (BVergG 2006) entsprechendes Vergabeverfahren zu gewährleisten, kann ernsthaft eine Beeinträc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.07.2017 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3
Rechtssatz: Die Rechtstellung der Teilnahmewerberin kann weder durch eine gänzliche noch durch eine teilweise Stattgebung der Anträge auf Nichtigerklärung unmittelbar beeinträchtigt werden. Im Fall einer Nichtigerklärung der Ausschreibung wird etwaiges Vorbringen der Te... mehr lesen...