Beachte Zusammenhang mit VwSen-165772/2/Ki/Kr vom 23. Februar 2011 Rechtssatz: Grundsätzlich ist im Fall einer Übertretung des § 5 Abs1 StVO 1960 eine Verkehrsunzuverlässigkeit auch im Zusammenhang mit dem Lenken von in § 32 FSG angeführten Kraftfahrzeugen indiziert. Ausnahmeweise ist es jedoch zulässig, in besonderen Fällen, wie etwa bei der bloßen Inbetriebnahme eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs, Motorfahrräder vom Lenkverbot auszunehmen, zumal davon ausgegangen werden kann, dass i... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Überlegungen zur Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit haben primär auf den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer abzustellen, sekundär aber auf sozial verträgliches Verhalten eines Verkehrsteilnehmers; etwa wenn das Kraftfahrzeug zu Diebstählen verwendet wird. Die Prognosebeurteilung darf aber nicht zum Ergebnis einer Nebenstrafe führen und darf für Resozialisierung nicht kontraproduktiv wirken. Schlagworte gewerbsmäßiger Diebstahl, bestimmte Tatsache, Prognose mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 21.12.2005, Zl Vc-43652/1, wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für einen Zeitraum von 18 Monaten, gerechnet ab 07.12.2005 (Tag der vorläufigen Abnahme), entzogen. Weiters wurde ihm das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung verboten. Es wurde ihm das Recht aberkannt, von einer allfällig erteilten a... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Bestrafung wegen Alkoholdelikte bereits zu Entziehungen der Lenkberechtigung im Jahre 2000 auf die Dauer von vier Monaten und im Jahre 2002 auf die Dauer von zwölf Monaten geführt, so ist die nach § 7 Abs. 5 FSG vorzunehmende Wertung durch die Erstinstanz, die sich erkennbar darauf stützte, dass der Berufungswerber bereits im Jahre 2000 und 2002 zweimal wegen Alkoholdelikten bestraft worden war, rechtskonform. Im Hinblick auf das einschlägige Verhalten des Berufungswerb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den nunmehrigen Berufungswerber ein Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern, von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und von Invalidenkraftfahrzeugen auf der Rechtsgrundlage der §§ 32 Abs 1 Z 1, 7 Abs 1 Z 1 a und Abs 3 Z 7 a, 25 Abs 3 und 35 Abs 1 FSG auf die Dauer von 18 Monaten verhängt, sowie gemäß § 64 Abs 2 AVG die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gegen diese Maßnahme im Interesse des öffentlichen Wohles und... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenfahrzeugen nach § 32 Abs 1 Z 1 FSG kann nicht auf die alleinige Tatsache gestützt werden, dass der Betroffene während der vorangegangenen 18-monatigen Entziehung seiner Lenkberechtigung für die Gruppe B dreimal einen Personenkraftwagen gelenkt hatte und hiefür rechtskräftig bestraft wurde. Die Verkehrssicherheit erfordert ein solches Lenkverbot nicht (sondern gegebenenfalls weitere Maßna... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber ausdrücklich das Lenken eines Motorfahrrades, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges sowie eines Invalidenkraftfahrzeuges für den Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet ab der Zustellung des Bescheides, verboten. Weiters wurde der Berufungswerber aufgefordert, den Mopedausweis unverzüglich abzuliefern. Die Zustellung des Bescheides erfolgte nach dem im erstinstanzlichen Akt befindlichen Rückschein durch Hinterlegung am 14.2.2003. I... mehr lesen...
Rechtssatz: Von den Diebstahlstatbeständen des StGB ist zwar nur § 131 (Räuberischer Diebstahl) in der Z 4 der beispielsweisen Aufzählung von bestimmten Tatsachen im § 7 Abs 4 FSG genannt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können aber auch (andere) Diebstähle bei Zusammentreffen mit anderen strafbaren Taten oder besonders gelagerte schwere Diebstähle (insbesondere Einbruchsdiebstähle) die Annahme der Gleichwertigkeit der mit den in § 7 Abs 4 FSG beispielsweise aufgezählt... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Besitzer der Lenkberechtigung gerichtsstrafrechtlich wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 (4. Fall) und Abs. 3 (1. und 2. Fall) Suchtmittelgesetz, des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 (2. Fall) Suchtmittelgesetz und des Vergehens nach § 27 Abs. 2 Z 2 Suchtmittelgesetz als Beteiligter nach § 11 (3. Fall) StGB rechtskräftig verurteilt, wobei über ihn eine Freiheitsstrafe von drei Jahren (zwei Jahre wurden bedingt nachgesehen) verhängt wurde, so ist er als besonders verkehr... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 14.01.2002, Zahl 704-4-361-2001-FSE, wurde dem Beschuldigten die von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel für Kraftfahrzeuge der Klasse A und B erteilte Lenkberechtigung, Zahl 921/85, gemäß § 26 Abs 2 FSG 1997 iVm § 57 Abs 1 AVG 1991 für 4 Monate, gerechnet ab 09.12.2001, dem Tag der vorläufigen Abnahme des am 17.09.1985 ausgestellten Führerscheines entzogen. Gleichzeitig wurde dem Berufungswerber für die festgelegte Dauer gemäß § 32 Ab... mehr lesen...