Begründung: Zu 1.): Die Entscheidung über die Änderung der Parteibezeichnung der Beklagten beruht auf § 235 Abs 5 ZPO und dem offenen Firmenbuch (FN 116899k). Die Entscheidung über die Änderung der Parteibezeichnung der Beklagten beruht auf Paragraph 235, Absatz 5, ZPO und dem offenen Firmenbuch (FN 116899k). Zu 2.): Der Kläger war selbständiger Landwirt. Zu seinem landwirtschaftlichen Betrieb gehörte unter anderem ein in Massivbauweise errichtetes Wirtschaftsgebäude, an dessen Os... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde im Jahr 2000 Eigentümer einer Liegenschaft samt Haus und übernahm die mit der Voreigentümerin bestandenen Versicherungsverträge. Nachdem es Anfang 2000 zu einem Sturmschaden am Gebäude gekommen war, wandte sich der Kläger an einen Versicherungsagenten der Beklagten, um sämtliche Gebäude der Landwirtschaft „auf Neuwert zu versichern". Der Agent der Beklagten besichtigte das Haus und nahm ausgehend von einer bereits im Jahr 1999 durchgeführten Neu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen besteht ein Haushaltsversicherungsvertrag (ohne Unterversicherung mit Neuwertersatz) betreffend den Haushalt des Klägers an seiner Wiener Wohnadresse. Nach den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (980 - Allgemeine Bedingungen für Haushaltsversicherungen/ABH) sind versichert „Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung"; Einbruch ist dahin definiert, „wenn der Täter in die Versi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Sachverständiger für den Bereich „Versicherungs- und Finanzmathematik" in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eingetragen. Der Kläger schloss ab 1. 5. 1999 bei der Beklagten eine Haftpflichtversicherung für allgemein beeidete gerichtlich zertifizierte Sachverständige und Dolmetscher nach den Vorschriften des SDG ab. Dem Versicherungsvertrag wurden die ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionswerber macht in der Zulassungsbeschwerde im Wesentlichen geltend, sein Rechtsmittel sei entgegen der Ansicht des Gerichtes zweiter Instanz zulässig, da 1.) das Berufungsgericht die zentrale, vom Obersten Gerichtshof noch nicht entschiedene, über den vorliegenden Prozess hinaus bedeutsame Rechtsfrage, ob ein gekipptes Fenster im Sinne von Art 5 Z 1 ABH 1998 „verschlossen" sei oder nicht, falsch gelöst habe und 1.) das Berufungsgericht die zentrale, vom Obers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Leasinggesellschaft kaufte von Anton W*****, Inhaber des Autohauses W***** und Dienstgeber des Beklagten, einen PKW Volvo S 40 1.6 und verleaste dieses Fahrzeug an den Beklagten mit Leasingvertag vom 10. 4. 2000 für die Dauer von zwölf Monaten zu einem monatlichen Leasingentgelt von 1.939 S (140,26 EUR). Eine Kaufoption für den Beklagten zum Ende der Leasinglaufzeit wurde nicht vereinbart. Der Restwert zum vereinbarten Vertragsende wurde - bei ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Walch & Zehetbauer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei G***** AG, *****, vertreten durch Dr. Walter Striegl und Dr. Gerha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 1. 4. 2001 bei der Beklagten eine Privatkrankenversicherung ab, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten - und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB-1995/Fassung 2002; im Folgenden kurz: AVB) und die Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankenhaustagegeldversicherung zugrundegelegt wurden. Die für das vorliegende Verfahren maßgeblichen Bestimmungen der AVB lauten: § 5 Paragraph 5, Art und Umfang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anlässlich des Ausbaus der Westbahn errichtete die Klägerin im Auftrag der Beklagten eine Unterführung. Vereinbart waren veränderliche Preise (sogenannte „Gleitpreise"). Danach findet bei einer Veränderung der vereinbarten Preisumrechnungsgrundlagen (etwa durch Erhöhung oder Reduzierung der vereinbarten Baukostenindizes) über einen bestimmten Prozentsatz hinaus eine „Preisumrechnung", das heißt eine Indexanpassung statt. Vertragsinhalt sind - in der in Teil D d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat durch Vermittlung eines Versicherungsmaklers bei der Beklagten eine „Einzel-Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle" von 28. 6. 2000 bis 28. 6. 2010 mit einer Versicherungssumme von EUR 508.709,84 abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die AUVB 1999/SS 11 zugrundegelegt und die Geltung der Bedingung U 700 mit der Bezeichnung „verbesserte Gliedertaxe" vereinbart; demnach beträgt bei Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.): Die Klägerin hat ihre Firma geändert (FN *****). Ihre Parteibezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen. Die Klägerin hat ihre Firma geändert (FN *****). Ihre Parteibezeichnung war daher gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO zu berichtigen. Zu 2.): Die Klägerin hat bei der Beklagten einen Warenkreditversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Warenkreditversicherung (im Folgenden AVB) zugrundeg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist hinsichtlich seines Hauses 3162 Rainfeld 30 bei der Beklagten im Rahmen einer "Haushalts-Komfortschutz-Versicherung" ua auch gegen Einbruchsdiebstahl versichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen-ABH 1996 zugrundegelegt, die ua folgende hier entscheidungswesentliche Bestimmungen enthalten: Art 2 Artikel 2, Welche Sachen und Kosten sind versichert? 1. Versicherte Sachen 1.1 Der gesamte Wohnung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat am 9. und 13. 4. 1981 mit der T***** GmbH einen Anschlussbahnvertrag zu deren Firmengelände in ***** abgeschlossen. Die Anschlussstelle befindet sich bei Kilometer 155.544 rechts der Bahnstrecke B*****-I*****. Der Anschluss erfolgte gemäß dem Lageplan, der einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages bildete. Diesem Vertrag lagen die Allgemeinen Bestimmungen der Anschlussbahnverträge, BH 510, Ausgabe 1979, zugrunde. Die Beklagte ist Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss im Jahr 1992 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Privatkrankenversicherung ab, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung (AVB 1999) zugrunde gelegt wurden. Deren für das vorliegende Verfahren maßgebliche Bestimmungen 5.9.a) und 5.11. lauten wie folgt: 5.9.a) Für eine stationäre Heilbehandlung im Sinne des Punktes 5.8. werden in privaten Krankenanstalten außerhalb Ös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. 1. 1999 bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 1995) zu Grunde, die ua folgende, für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebliche Bestimmungen enthalten: Art 3 Artikel 3, Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich) Die Versicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Versicherungsfälle, die während der Laufzei... mehr lesen...
Begründung: Bei einem Einbruchsdiebstahl Anfang Juli 2001 wurde aus einer der Filialen der Klägerin Textilware im Wert von EUR 40.156,82 gestohlen. Den dabei eingetretenen Sachschaden einschließlich des genannten “Wareneinsatzes” hat die Klägerin - aufgrund der zwischen den Streitteilen (ebenfalls) bestehenden Einbruchsdiebstahlversicherung - in einem bereits rechtskräftig erledigten früheren Verfahren zuerkannt erhalten. Das Berufungsgericht hat die hier vorliegende, auf die Betri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehr im Ruhestand befindliche Kläger war Notar. Als solcher schloss er über Vermittlung des selbständigen Versicherungsmaklers Dr. Franz A***** bei der (der Einfachheit halber im Folgenden auch selbst als Beklagte bezeichneten) Rechtsvorgängerin der beklagten Versicherungsgesellschaft vom 1. 4. 1986 bis 1. 4. 1996 eine Notarberufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von S 5 Mio (EUR 363.364,17) ab. Dem Versicherungsvertrag lagen die "Al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss für seinen am 11. 6. 1985 geborenen Sohn Robin bei der beklagten Partei eine Unfallversicherung für Kinder mit Versicherungsbeginn 13. 1. 1999 ab. Dem Versicherungsvertrag liegen ua die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung (B 004) zugrunde, deren "Besondere Bedingung Nr U 225 (Erhöhter Unfallschutz II für Kinder)" ua wie folgt lautet: Der Kläger schloss für seinen am 11. 6. 1985 geborenen Sohn Robin bei der beklagten Partei ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Rechtsnachfolgerin der E***** AG. Bei dieser (im Folgenden der Einfachheit halber als Klägerin bezeichnet) hatte Christina Maria M***** (in der Folge Fahrzeughalterin oder Versicherungsnehmerin genannt) für ihren PKW der Marke Landrover eine Kaskoversicherung abgeschlossen, der ua die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung (AFIB/GEN 96) und die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung der E***** AG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger führt einen Bäckereibetrieb samt Café und Konditorei in H*****. Am 28. 5. 2000 gegen 4.00 Uhr früh kam es in der Backstube zu einem Brand, der einen Schaden in Höhe von (unstrittig) insgesamt S 640.000 (EUR 46.510,61) verursachte. Der Kläger hat bei der beklagten Versicherung zu Polizze Nr ***** eine Feuer-Fabrik-Versicherung für seine Backstube für die Zeit vom 1. 1. 1994 bis 1. 1. 2004 abgeschlossen, welchem Versicherungsvertrag ua die Allgemeinen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wollte am 24. 8. 2002 auf einem von seinem Wohnhaus ca 1 km entfernten Grundstück, auf dem er einen Teil seines Fuhrparkes abgestellt hatte, im Zuge einer Parkplatzvergrößerung Hangsicherungsarbeiten durchführen, wozu auch Schweißarbeiten notwendig waren. Dafür benötigte er den Traktor seines Bruders, um auf der Schaufel des Frontladers einen 150 kg schweren Schweißtrafo in die jeweils erforderliche Position zu bringen. Er wandte sich an seinen bei seinem Br... mehr lesen...
Norm: AKKB 1997 Art6FSG §19KFG §122
Rechtssatz: Übungsfahrten (§122 KFG), Ausbildungsfahrten (§19 Abs 3 FSG; FSB-VBV BGBlII 1999/54) und Perfektionsfahrten (§4b Abs 1 Z 1 und 3 FSG) sind gleichermaßen unter die Risikoausschlussbestimmung des Art6 Z2 (zweiter Halbsatz) AKKB1997 zu subsumieren. Entscheidungstexte 7 Ob 164/03y Entscheidungstext OGH 05.08.2003 7 Ob 164/03y Veröff:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Baugesellschaft hat mit dem Rechtsvorgänger des nunmehr beklagten Versicherers zu Polizze Nr *****, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welcher die AHVB/EHVB 1986 zugrundelagen. Diese enthalten verschiedene Risikoausschlüsse, ua nach Art 7 Z 10 (sog "Überflutungsklausel"). Danach erstreckt sich die Versicherung "nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an Sachen durch Überflutungen aus stehenden und fließenden Gewässern, die dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Vollkaskoversicherung für seinen PKW Renault mit dem Kennzeichen E***** abgeschlossen, welcher die Allgemeinen Bedingungen der V***** für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 1997) zugrundeliegen. Art 6 Z 2 derselben lautet wie folgt: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Vollkaskoversicherung für seinen PKW Renault mit dem Kennzeichen E***** abgeschlossen, welcher die Allgemeinen Bedingungen der V*****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der in seiner Aktivzeit jahrzehntelang in der Versicherungsbranche tätig gewesene Kläger schloss mit der beklagten Versicherung 1988 eine Lebensversicherung einschließlich Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung ab, welcher die Besonderen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zugrundelagen, die - soweit von Wesentlichkeit - wie folgt lauten: "§ 1 Gegenstand der Versicherung ... 3. Der Anspruch auf Prämienfreiheit und Rente ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 1. 1963 geborene Kläger ist freiberuflicher Sachverständiger und hat für diese seine berufliche Tätigkeit bei der beklagten Partei ab 1. 6. 1998 eine Betriebsunterbrechungsversicherung über eine Versicherungssumme von S 720.000 (= EUR 52.324,44) abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige (ABFT 1995) zugrunde gelegt, deren Art 2.4 laute... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte schloss mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin einen Versicherungsvertrag ab, mit dem unter anderem Sturmschäden an einem Betriebsgebäude versichert sind. Der sogenannte Mastervertrag vom 1. 1. 2000 enthält unter Punkt 6.18 eine mit "Erweiterte Anerkennung" überschriebene Klausel: "Der Versicherer erkennt an, dass ihm alle Umstände bekannt geworden sind, die im Zeitpunkt der Antragstellung gegeben und für die Übernahme der Gefahr erheblich waren. Dies gilt j... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Kfz-Betrieb der Klägerin ist es zu zwei Schadensfällen gekommen, deren Deckung die beklagte Haftpflichtversicherung verweigert: Beim Ölfilteraustausch an einem LKW-Motor hat ein Mitarbeiter der Klägerin den Ölfilter nicht ordnungsgemäß befestigt (nicht fest genug angezogen), was in weiterer Folge zu einem Motorschaden in Höhe von S 139.144,81 (darin S 330 für Ölfilter und Entsorgung [unstrittig laut Beilage ./G]) geführt hat. Weiters hat ein Mitarbeiter im Ra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist eine Institution der österreichischen Pferdezuchtverbände zur Förderung des Pferdewesens. Sie führt ua die in den Tierzuchtgesetzen der Länder (so etwa im oö Tierzuchtgesetz 1995) für Zuchttiere vorgesehenen Leistungsprüfungen durch. Zur Zucht bestimmte Hengste werden für ganz Österreich (nur) bei der klagenden Partei der "Hengstleistungsprüfung" unterzogen, die 100 Tage dauert. Während dieser Zeit wird das Pferd bei der klagenden Partei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte bzw deren Rechtsvorgängerin, die L*****bank ***** (in der Folge der Einfachheit halber ebenfalls kurz Beklagte genannt) gewährte der S***** GmbH Darlehen, für die ua Roland Anton S***** als (Wechsel-)Bürge und Zahler bzw Garant haftete. Dieser schloss mit der Klägerin (neben einer Unfallversicherung und zwei weiteren Lebensversicherungen) am 12. 5. 1987 eine Er- und Ablebensversicherung ab. Die Versicherungssumme betrug S 500.000,--; Versicherungsb... mehr lesen...