Begründung: Der Rechtsschutzversicherungsvertrag, auf den der Beklagte seinen Deckungsanspruch stützt, wurde am 27. April 2001 geschlossen. Er umfasst den Allgemeinen Vertragsrechts-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz sowie den Betriebsrechtsschutz. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2000) zu Grunde. Diese lauten auszugsweise: „ Artikel 2 Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten? 1. Im Schadenersatz-R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Beklagten eine private Unfallversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallschutzversicherung 1999 (USVB 1999) zu Grunde liegen. Diese lauten auszugsweise: „... Abschnitt B: ZU DEN VERSICHERTEN LEISTUNGEN Artikel 7 Was gilt bei vereinbarter Leistung für dauernde Invalidität? ... 9. Für einen unfallbedingten stationären Aufenthalt in einem Spital gemäß Punkt 9.1 wird innerhalb von 2 Jahren ab dem Unfal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in ***** als Rechtsanwalt tätig. Seit 2004 betreibt er auch eine „Rechtsberatungskanzlei“ in der Schweiz. Am 31. 8. 2007 wurde er aufgrund eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Feldkirch in Untersuchungshaft genommen. Am 13. 9. 2007 verzichtete er gegenüber der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Die Kanzlei wurde in der Folge noch zu Abrechnungs- und Abwicklungstätigkeiten ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger betrieb am Standort *****, in von ihm als Hauptmieter gemieten Räumlichkeiten eine Bäckerei, Konditorei und Cafe-Konditorei. Im Jahr 1998 stellte er aufgrund gesundheitlicher Probleme und weil er sich mit dem Gedanken trug, in Pension zu gehen, Überlegungen über das weitere Schicksal seines Unternehmens an. In diesem Zusammenhang ließ er sich von der Erstbeklagten, der er am 13. 2. 1998 auch eine Vollmacht zur Vertretung in allen steuerlichen und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war von der Beklagten am 11. 3. 2005 mit der Herstellung eines Vollwärmeschutzes bei einem Wohnhaus mit ca 20 Wohnungen in Klagenfurt beauftragt worden. Der Auftragserteilung lagen unter anderem folgende Vertragsbedingungen zugrunde: „14. … Qualitätsminderungen gleich welchen Ausmaßes berechtigen den Auftraggeber unabdingbar zur Forderung auf vollständige Wiederherstellung bzw. wahlweise zumindest auf Preisminderungen im proportionalen Ausmaß zur t... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Versicherungsgesellschaft für sein landwirtschaftliches Anwesen eine unter anderem auch das Feuerrisiko deckende Bündelversicherung abgeschlossen. Die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen enthalten folgende Risikoausschlussklausel: „Nicht versichert sind Abbruchobjekte - ab Beantragung des Abbruches oder bei amtswegiger Verfügung ab Erhalt des Abbruchbescheides.“ Der Ausgang des vorliegenden Deckungsprozes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger absolvierte 1989 bei der U***** GmbH in S***** eine Papiermacherlehre und arbeitete seit 1992 als Papiermaschinengehilfe. Die Tätigkeit des Papiermaschinengehilfen stellt einen Teilbereich des Lehrberufs Papiermacher dar. Der Kläger war bei der Beklagten für die Zeit vom 18. 3. 2003 bis 1. 4. 2006 unfallversichert. Für den Fall der dauernden Invalidität war eine Versicherungssumme von 80.000 EUR vereinbart. Der Versicherungsvertreter, der für die Bekl... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Kläger hat bei der Beklagten eine Haushaltsversicherung für seine in einem Mehrparteienwohnhaus gelegene Wohnung abgeschlossen, die auch das Risiko Einbruchsdiebstahl umfasst. Ihm ist ein mit Lattenverschlägen abgetrenntes, mit einem Vorhängeschloss an der Lattentür versperrtes Kellerabteil zugewiesen. Dieses liegt zusammen mit einem weiteren Kellerabteil in einem mit einer versperrbaren Brandschutztür abgeschlossenen Raum. Es steht nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 25. 1. 2006 einen „Sportwetten-Annahmestellenvertrag“, dem sie die „Vertriebsaufgaben und Bestimmungen zur Führung einer Sportwetten-Annahmestelle“ (im Folgenden nur: AGB) zugrundelegten. Laut P. 5.1 und P. 5.2 AGB begründeten sie damit ein Agenturverhältnis, in dessen Rahmen der Kläger im Namen und auf Rechnung der beklagten Partei tätig wurde und im Außenverhältnis als deren Erfüllungsgehilfe fungierte. Zu den Aufgaben des Klägers g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.): Aus dem Firmenbuch ergibt sich, dass die vormalige klagende Partei, die unter FN ***** protokollierte ÖBB-Infrastruktur Betrieb Aktiengesellschaft, als übertragende Gesellschaft mit der unter FN ***** protokollierten Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft verschmolzen wurde und diese ihre Firma wie aus dem
Spruch: ersichtlich geändert hat (im Firmenbuch eingetragen jeweils am 3. 10. 2009). Zu 2.): Die Klägerin und die Erstbeklagte schlossen am 8. 6. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 15. 6. 2002 durch einen tätlichen Angriff des Armin H***** schwer verletzt. Mit rechtskräftigem Versäumungsurteil wurde der Schädiger (unter anderem) zur Zahlung eines Schmerzengelds von 14.000 EUR an den Kläger verpflichtet. Dessen Fahrnis- und Forderungsexekution gegen den Schädiger blieb erfolglos. Der Kläger ist aufgrund eines von seinem Vater abgeschlossenen Versicherungsvertrags bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Die Versicherun... mehr lesen...
Begründung: Den Gegenstand der vorliegenden Deckungsklage bildet im Verfahren über den Rekurs nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO ausschließlich die Auslegung des Art 3 der Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen Fassung 2005 (in Hinkunft: ABH 2005). Dieser lautet auszugsweise: „Wo gilt die Versicherung. 1. Die Versicherung gilt in den vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist. 2. Auch außerhalb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten im Jahr 2004 gegen Unfall versichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die „Allgemeinen Unfall-Versicherungs-Bedingungen (AUB 99/2002)" zugrundegelegt, deren hier maßgebliche Bestimmungen lauten: „7. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien besteht hinsichtlich der Tennishalle des Klägers samt Gaststätte in Z***** eine Sturmschadenversicherung, bei der auch Schneedruckschäden gedeckt sind. Der Versicherungsvertrag ist aufrecht. Es liegen ihm die S-ABS 1996 und die S-AStB 1996 zugrunde. Die ABS lauten, soweit hier von Bedeutung: „Artikel 3 Sicherheitsvorschriften 1. Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb im März 2006 bei einer von der beklagten Partei veranstalteten Online-Auktion um das Höchstgebot von 9.611 EUR ein Kombi-Heizsystem, das von der O***** GmbH angeboten worden war und das sie beim Anbieter zuvor besichtigt hatte. Den von der Klägerin akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Partei war folgender Text vorangestellt: „Hinweis: Die nachstehenden Bestimmungen sind die allgemeinen, offiziellen Teilnahmeregeln der w... mehr lesen...
Begründung: Dem Unfallversicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die USVB 1995 zugrunde. Art 3 lautet: „1. Ein Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht. 2. Als Unfall gelten auch folgende vom Willen des Versicherten unabhängige Ereignisse ... - Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedma... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss mit der Beklagten einen Haftpflichtversicherungsvertrag, der das „Betriebsstätten- und konventionelle Produktehaftpflichtrisiko" umfasste, das im Vertrag wie folgt umschrieben wurde: „Versichert gilt nach Maßgabe der diesem Vertrag zugrundeliegenden Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem nachstehenden Unternehmenscharakter ergeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt ein Transportunternehmen. Am 8. 1. 2007 fuhr ein Dienstnehmer des Klägers mit einem Sattelzug (LKW samt Anhänger), dessen Zulassungsbesitzer der Kläger ist, auf der Südautobahn von Villach kommend in Richtung Italien. Kurz vor der Staatsgrenze stieß der LKW gegen eine Betonwand (Aufpralldämpfer) und geriet in Brand. Das Ladegut - 24 Tonnen Plastikgranulat - wurde durch Mineralöle verunreinigt und musste als Sondermüll entsorgt werden. Dem Klä... mehr lesen...
Begründung: Folgender Sachverhalt steht fest: Der Kläger hat bei der Beklagten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen, der die „Klipp und Klar-Bedingungen, Unternehmer & Erfolgreich, Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige und Selbständige, Fassung 02/2001" (in Hinkunft: ABFT 2001) der Beklagten zugrunde liegen. Diese lauten unter anderem: „Pflichten des Versicherungsnehmers Artikel 11 Was ist vor Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Frank M*****, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei G***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Hirsch und Dr. Ursula Leissing, Recht... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat für ihren Gastronomiebetrieb und das Betriebsgebäude bei der Beklagten einen Bündelversicherungsvertrag abgeschlossen, dem unter anderem die „Allgemeinen Bedingungen für die Euro - BusinessSchutz Sachversicherung All Inclusive" (AEBS 1999) und die Besonderen Bedingungen BL 17 und BL 23 zugrunde lagen. Die hier maßgebenden Klauseln lauten wie folgt: „Artikel 1 Versicherte Gefahren und Schäden, nicht versicherte Schäden ... 4. Leitungswassergefahren (Lei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines von seinem Vater abgeschlossenen Versicherungsvertrages bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Die Versicherung umfasst neben Privatrechtsschutz als Zusatzleistung auch eine „Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden", deren Bedingungen in einer Nachtragspolizze aufgeführt sind. Diese Bedingungen enthalten unter anderem folgende Bestimmungen: „2. Was ist versichert? 2.1. In Ergänzung des in ARB Art 6 v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Edith K*****, 2. Karl Heinz K*****, vertreten durch Dr. Tassilo Neuwirth und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei G***** Versicherung AG, *****, vertreten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 1024, GB ***** mit dem Wohnhaus G*****gasse 10, das seit dem Jahr 2001 von der Klägerin mit Strom versorgt wird. Hiezu schloss er mit ihr am 30. 5. 2001 einen Stromlieferungsvertrag, dem ihre (seit 1. 1. 1993 gültigen) „ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN für die Versorgung mit elektrischer Energie zu den Allgemeinen Tarifen aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU)" - im Folgenden als AVB... mehr lesen...
Begründung: Dusan T***** (im Folgenden Lenker genannt) fuhr am 17. 6. 2005 mit einem LKW mit österreichischem Kennzeichen, den der Kläger von der T***** GmbH (Eigentümerin) geleast hatte, auf der Route Nationale 14 in Frankreich auf Grund einer Unaufmerksamkeit auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf. Dabei entstand am geleasten LKW ein Totalschaden von EUR 22.983,33. Die vom Kläger getragenen Abschleppkosten betrugen EUR 2.189,17. Der Lenker, ein Kroate, hatte seit 14. 6. 2004 sei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Bernhard G*****, vertreten durch Dr. Martin Wandl und Dr. Wolfgang Krempl, Rechtsanwälte in St. Pölten, gegen die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch Dr. Thomas Lede... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger haben bei der Beklagten für ihr Wohnhaus zur Polizzen-Nr. ***** eine Eigenheim- und eine Haushaltsversicherung (je mit „Topschutzzusage") mit Wirkung vom 1. 9. 2000 bis 1. 9. 2010 abgeschlossen. Gegenstand der Eigenheimversicherung ist unter anderem eine „Leitungswasserversicherung einschließlich Korrosionsschäden sowie Kosten für die Behebung von Dichtungsmängeln und Verstopfungen". Die Haushaltsversicherung bezieht sich auf den „gesamten Wohnungsi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am Nachmittag des 21. 10. 2003 ging der Kläger von seiner Wohnung in S***** zum Bahnhof, um zu seinem Hausarzt nach K***** zu fahren. Er fühlte sich nicht wohl und hatte „ein flaues Gefühl im Magen". Zum Mittagessen hatte er an diesem Tag ein Bier und ein 1/8 l Wein getrunken. Am Bahnsteig erlitt er einen Kreislaufkollaps: Es wurde ihm schwarz vor Augen, er torkelte und verlor das Bewusstsein. Er stürzte auf die Geleise und wurde von einem einfahrenden Zug schwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine Ehefrau haben bei der Beklagten für ihre Wohnung in Wien eine Haushaltsversicherung abgeschlossen, die auch das Risiko des Einbruchsdiebstahles umfasst. Dem Versicherungsvertrag wurden die „Besonderen Z***** Bedingungen für die Haushalt-Versicherung (ABH 2002)" zugrundegelegt. Deren Art 3 (Wo gilt die Versicherung) weist unter anderem folgende Bestimmungen auf: Der Kläger und seine Ehefrau haben bei der Beklagten für ihre Wohnung in Wien ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Haftpflichtversicherer der Anlageberaterin (und späteren Gemeinschuldnerin) „a***** GmbH" (zuletzt: B***** GmbH), die den beiden Klägern infolge sorgfaltswidriger Anlageberatung - rechtskräftig (10 Ob 76/04f) - zum Ersatz von EUR 139.996,86 sA bzw EUR 37.158,47 sA verpflichtet ist. Dieser Schaden ist dadurch entstanden, dass die Versicherungsnehmerin der Beklagten die Kläger nicht ausreichend über die besonderen Risken des „vorbörslichen" Erwerb... mehr lesen...