Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von S 2,000.000 abgeschlossen, die auch dauernde Invalidität umfasst. Laut Versicherungsvertrag ist ab einem Invaliditätsgrad von 50 % für den 50 % übersteigenden Teil die dreifache Leistung zu erbringen; bei Invalidität im Ausmaß von 80 % ergibt sich daher ein Anspruch von 140 % der Versicherungssumme, ds S 2,800.000. Dem Versicherungsvertrag lagen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt im Mühlviertel in Oberösterreich auf einer ihm gehörigen Liegenschaft unter der Adresse V***** 12 eine Land- sowie (räumlich und örtlich getrennt) unter der Adresse V***** 33 eine Gastwirtschaft mit mehreren Ferienwohnungen unter der Bezeichnung "Familien- und Sportpension" bzw "Sportpension R*****". Zu Polizzenummer 29/425.591 hatte er bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei eine "Landwirtschaftsvielschutzversicherung" abgeschlossen, ... mehr lesen...
Begründung: Die bei der beklagten Partei unfallversicherte Klägerin rutschte am 21. 1. 1999 auf dem Glatteis aus und verletzte sich; die Versicherungssumme betrug im Unfallszeitpunkt S 583.000,--. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1989/SS300) zugrunde, die ua folgende Bestimmungen enthalten: Art 14 Artikel 14, Fälligkeit der Leistung des Versicherers 1.) Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats, bei Ansprü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss als selbständiger Tapezierer im März 1996 bei der beklagten Partei bis zum 1. 3. 2006 eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab, der (ua) die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung für freiberuflich selbständig Tätige (ABUFT 1995) zugrundegelegt wurden. Diese weisen ua folgende Bestimmungen auf: Art 1 Artikel eins, Was ist versichert? (Gegenstand der Versicherung) 1.) Soweit eine gänzliche oder teilweise Unterb... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei zu Polizze Nr 438987 eine Privat- und Sporthaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie eine Zusatzvereinbarung "Bauherrnhaftpflichtversicherung" abgeschlossen, wobei die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB 1978) zugrunde liegen. Die maßgeblichen Bestimmungen derselben lauten wie folgt: Art 1 der AHVB 1978: Artikel eins, der AHVB 1978: "1. Versi... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei errichtete über Auftrag der beklagten Partei in dem im ersten Stock des Hauses ***** W***** befindlichen Gymnastikraum einen "kombielastischen Sportboden". Dem betreffenden Werkvertrag wurden ua die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Professionisten und die ÖNORM B 2236-1 (Klebearbeiten für Bodenbeläge) zugrunde gelegt. Die (laut Werkvertrag bei Widersprüchen vorrangig heranzuziehenden) Allgemeinen Vertragsbedingungen für Professionisten weisen u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Eigentümer des am 13. 8. 1994 abgebrannten Wohn- und Gasthauses "H*****" in der *****. Er hatte für das Brandobjekt bei der Klägerin eine Gebäudebündelversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 1971), die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB 1984), Gruppierungserläuterungen und besondere Bedingungen zugrundelagen. Art 5 Abs 2 AFB 1984 lautet wie folgt: Artikel 5, Absatz 2, AFB 1984 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt eine Praxis als Tierarzt. Er hat bei der beklagten Partei eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung für freiberuflich und selbständig Tätige (ABFT 1997) zu Grunde liegen. Diese weisen ua folgende Bestimmung auf: Artikel 2 Einschränkungen des Versicherungsschutzes Kein Versicherungsschutz besteht für Unterbrechungsschäden ... 1.2.3 infolge vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht traf folgende, im Berufungsverfahren unbekämpft gebliebene und für das Revisionsverfahren bedeutsame Feststellungen: Am 23. 2. 1993 bot die klägerische Versicherung der Beklagten im Rahmen eines sog Prämienofferts eine Bündelversicherung beinhaltend eine Feuer-, Feuerbetriebs-Unterbrechungs-, Prämienrückgewähr- und Vorsorge-, Einbruchsdiebstahl-, Kassenbotenberaubungs-, Leitungswasserschaden-, Sturmschaden- und Haftpflichtversicherung (Letz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines Kreditkartenvertrages mit der klagenden Partei war der Zweitbeklagte seit 1988 Inhaber einer American-Express-Kreditkarte (Hauptkarte). Dem Vertragsverhältnis lagen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Klägerin zugrunde, die ua folgende Bestimmungen enthalten (Beilage C): 6. Zusatzkarten können wir für Ihre Familienangehörigen ausstellen, falls sie als Privatkarten-Inhaber und das Familienmitglied diese gemeinsam beantragen; Firmenkart... mehr lesen...
Begründung: Am 31. 5. 1996 besuchte Svetlana K***** mit ihren drei Töchtern, der am 9. 9. 1984 geborenen Klägerin, der am 8. 12. 1987 geborenen Monika und ihrer jüngsten Tochter Natalie das von der Beklagten betriebene Strandbad B*****. Sie bezahlte an der Kasse den Eintrittspreis und erhielt die Eintrittskarten, auf denen sich folgender Vermerk befand: "Mit dem Kauf der Eintrittskarte anerkennt der Gast die Bestimmungen der Badeordnung". Diese lautete auszugsweise: "§ 2 Verbi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, der Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt od... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte vermietet Parkplätze u. a. auch solche in Garagen. Beim Abschluss von Mietverträgen mit Verbrauchern legt sie unter Verwendung von Formblättern den Verträgen allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Der gemäß § 29 KSchG klagelegitimierte Verein begehrt die Unterlassung folgender, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltenen Klauseln wegen Sittenwidrigkeit: Die Beklagte vermietet Parkplätze u. a. auch solche in Garagen. Beim Abschluss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte beauftragte die Klägerin am 9. 12. 1993 mit Baumeisterarbeiten an einem zu errichtenden Büro- und Lagergebäudes. Im Werkvertrag ist die Auftragssumme mit 13,583.090 S ausgewiesen. Die Schlussrechnung der Klägerin lautete auf insgesamt 9,892.183,77 S. Am Bau waren 17 Unternehmen beteiligt. Das Gesamtauftragsvolumen betrug 24,897.000 S. Das errichtete Gebäude besteht aus dem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen. An der Nord-, West- und Südseite sind di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Adelheid W***** (im Folgenden Versicherungsnehmerin) hat für ihre Eigentumswohnung in W*****, F*****straße 6, bei der klagenden Partei eine Haushaltsversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH) 1989 zugrundeliegen. Deren für den vorliegenden Fall maßgebliche Bestimmung lautet: Art 11 Artikel 11, Welche Personen sind mitversichert? Die Versicherung erstreckt sich auch auf gleichartige Schadenersatzverpf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei die ein Unternehmen betreibt, das unter anderem elektrische Steuerungen erzeugt, war bei der beklagten Versicherung vom 29. 1. 1992 bis 15. 10. 1996 betriebshaftpflichtversichert, wobei diesem Vertrag die AHVB und EHVB 1986 zugrundelagen. Das versicherte Risiko war der "Handel mit sowie Entwicklung und Erzeugung von elektronischen und elektrischen Geräten sowie der Hard- und Software-Produkte". Entsprechend Abschnitt A Z 2.4 der EHVB s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erhielt von seinem Bruder Georg R***** sen. gegen Übernahme von Lasten eine Liegenschaftshälfte der EZ ***** GB O***** geschenkt, die zweite Liegenschaftshälfte wurde ihm von seinem Neffen Georg R***** jun. ebenfalls gegen Übernahme der Lasten um den Kaufpreis von S 130.000,-- verkauft. Er ist aber nur außerbücherlicher Eigentümer, da eine Einverleibung bislang noch nicht erfolgte. Er räumte seinem Neffen Georg R***** jun. die Nutzung des Hauses e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Partei schloss am 10./27. 7. 1995 mit der K***** Autohandels GesmbH (im Folgenden kurz K*****) einen Händler- und Werkstättenvertrag mit Wirkung ab 1. 9. 1995 ab. Mit Schreiben vom 27. 10. 1995 kündigte die K***** diesen Händler- und Werkstättenvertrag per 31. 10. 1996 unter Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Fristen und Termine auf. Zwischen den Streitteilen war (laut Klagsbehauptungen wurde der Versicherungsantrag von der Klägerin im J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger nimmt als Eigentümer des Hauses F***** die beklagte Partei aus einer (von seinen Rechtsvorgängern abgeschlossenen, inzwischen aufgekündigten) Wasserschadensversicherung wegen eines am 25. 10. 1995 zutagegetretenen Wasserschadens von S 120.000,-- (sA) in Anspruch. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass ihm die Beklagte für den betreffenden Wasserschaden grundsätzlich haftet. Nicht mehr strittig ist auch eine Gegenforderung von S 6.505,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Roland S***** hatte bei der beklagten Partei zu Polizze Nr ***** im Jahre 1975 eine Einzel-Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle abgeschlossen, die hinsichtlich Versicherungssummen und Laufzeit mehrmals abgeändert wurde. Zuletzt wurden in den Jahren 1990 und 1994 Konvertierungen vorgenommen. Im die Abänderung 1990 betreffenden Antrag des Versicherungsnehmers vom 25. 3. 1990 sind unter der Rubrik "Tarif" die AUVB 1965 angekreuzt. Weiters ist hand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den erst in der Berufung erhobenen Einwand, der Kläger könne Verfügungen über das verfahrensgegenständliche Fremdwährungs(US $-)Konto nur mittels Vorlage des (in Händen der Beklagten befindlichen!) "Wertpapierbuches" tätigen, sodass die Klage auf Auszahlung des Kontobetrages schon deshalb scheitern müsse, zutreffend als unzulässige Neuerung unbeachtet gelassen. In diesem Zusammenhang ist auch aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hatte bei der beklagten Partei für die Zeit von 1. 12. 1988 bis 1. 12. 1998 eine Haushaltsversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung, Fassung 1984 (ABH 1984) zugrundelagen. Nach deren Art 1 A) d) zählen vollbrachter oder versuchter Einbruchsdiebstahl, einfacher Diebstahl und Beraubung zu den versicherten Gefahren. Art 5 AHB 1984 lautet auszugsweise: Die Klägerin hatte bei der beklagten Partei für d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Er- und Ablebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsbeginn war am 1. 3. 1989, die Versicherung endet am 1. 3. 2003. Für den Fall der Berufsunfähigkeit wurden eine jährliche Barrente von S 96.000 sowie Prämienbefreiung vereinbart. Der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung liegen die Besonderen Bedingungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zugrunde, deren für den vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger haben für ihren Betrieb bei der beklagten Partei eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1978 und EHVB 1978) zugrundeliegen. Punkt 2. des mit „Ausschlüsse vom Versicherungsschutz“ übertitelten Art 7 AHVB 1978 lautet: Punkt 2. des mit „Ausschlüsse vom Versicherungsschutz“ übertitelten Artikel 7, AHVB 1978 lautet: 2. Die Versicherung erstreckt sich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als Ehefrau des Thomas S***** aufgrund dessen mit der beklagten Partei geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages mitversichert. Dem Versicherungsverhältnis liegen die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) 1994 zugrunde. Vertragsgemäß ist auch Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu gewähren. Als Versicherungssumme wurde der Betrag von S 340.000,-- vereinbart. Nach Art 6 Punkt 1. der ARB 1994 übernimmt der Versicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt einen Handel mit Mineralölprodukten. Sie schloß mit der beklagten Partei für die Durchführung von Mineralöltransporten mit Tankschiffen von Schwarzmeerhäfen zu österreichischen Donauhäfen eine Transportversicherung ab. Mit dem Abschluß des Versicherungsvertrages war seitens der klagenden Partei Karl F***** beauftragt worden, der sich mit Ing. H*****, einem Angestellten der R*****maklerdienst GmbH, in Verbindung setzte. Karl F***** ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat bei der klagenden Partei eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der die ARB 1988 zugrundeliegen. Deren Art 17 Abs 3.2.2 und 3 lauten: Der Beklagte hat bei der klagenden Partei eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der die ARB 1988 zugrundeliegen. Deren Artikel 17, Absatz 3 Punkt 2 Punkt 2 und 3 lauten: "Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bedingt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, daß d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alois P*****, der Vater des Klägers, verschuldete am 29. 7. 1992 als Lenker eines vom Kläger gehaltenen Motorbootes auf dem Ossiachersee eine Kollision mit dem Schwimmer Manfred L*****, der hiedurch schwer verletzt wurde (Verlust des rechten Armes). Alois P***** verstarb am 7. 8. 1992. Das im Jahr 1974 erbaute Motorboot mit einer Länge von maximal 5,9 m und einer Motorleistung von 200 PS wurde am 3. 10. 1974 erstmals zum Verkehr zugelassen, und zwar mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen besteht eine Haushaltsversicherung, der die ABH 1989 und die EHVB 1986 zugrundeliegen. Art 15.4.3 ABH lautet: Zwischen den Streitteilen besteht eine Haushaltsversicherung, der die ABH 1989 und die EHVB 1986 zugrundeliegen. Artikel 15 Punkt 4 Punkt 3, ABH lautet: Für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen verursachen durch Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin führte im Auftrag der Beklagten für das Bauvorhaben in I*****, M*****-Straße *****, Heizungs-, Lüftungs- und Installationsarbeiten durch. Die sich auf das Bauwesen beziehenden ÖNormen wurden - sofern im Schlussbrief nichts anderes bestimmt wurde - als Vertragsgrundlage vereinbart. Die Schlussrechnung vom 1.7.1994 über S 1,790.880 korrigierte die Beklagte nach Rechnungsprüfung auf S 1,707.328. Weiters zog der Rechnungsprüfer für Stromaufwendungen d... mehr lesen...