Mit Zahlungsauftrag vom 29. Juni 2006 schrieb die Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes Vöcklabruck der beschwerdeführenden Partei Eintragungsgebühr gemäß TP 9b Z 1 GGG von insgesamt EUR 15.614,-- sowie Einhebungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 GEG von EUR 7,-- vor. In dem dagegen eingebrachten Berichtigungsantrag vertrat die beschwerdeführende Partei die Ansicht, die Vorschreibung der Eintragungsgebühr widerspreche § 15 Agrarverfahrensgesetz 1950 (AgrVG 1950) und beantragte, die Vorschreib... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §15 Abs3;FlVfGG §50 Abs2;
Rechtssatz: Für die Gewährung oder Versagung der Gerichtsgebührenbefreiung nach § 15 Abs. 3 AgrVG 1950 ist entscheidend, nach welchem Verfahren die Agrarbehörde das Flurbereinigungsverfahren durchgeführt hat; wurde das Verfahren nach § 50 Abs. 2 Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 durchgeführt, dann ist die Befreiung von der ... mehr lesen...
Mit Niederschrift vom 4. September 2002 schlossen die Ehegatten Franz und Ingeborg W einerseits und die beschwerdeführenden Parteien andererseits vor der Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich ein Parteienübereinkommen, aufgrund dessen die beschwerdeführenden Parteien näher bezeichnete Grundstücke im Ausmaß von 92.901 m2 gegen eine Geldabfindung in Höhe von EUR 420.927,81 erwarben. Als Gegenstand der Niederschrift wurde "Flurbereinigung H; Beurkundung eines Abtretungsverzichtes" ausge... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 22. September 1999 stellte die beschwerdeführende Partei an die Agrarbezirksbehörde K den Antrag, bescheidmäßig festzustellen, dass der mit Kaufvertrag vom 27. August und 3. September 1999 erfolgte Erwerb von näher bezeichneten Grundstücken durch die beschwerdeführende Partei eine Bodenreformmaßnahme im Sinne des § 3 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) darstelle. Mit Bescheid vom 13. März 2000 wies die Agrarbezirksbehörde diesen Antrag gemäß den §§ 1 und 44 Kärntner ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §15 Abs3;GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 §30 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 19. September 2001, 99/16/0036, ausgesprochen hat, tritt nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut die Befreiung von den Gerichtsgebühren nur dann ein, wenn die Übereinstimmung mit den Zielen des Gesetzes durch die A... mehr lesen...
Aus der (ursprünglich an den Verfassungsgerichtshof erhobenen und von diesem nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen) Beschwerde, der ihr beigeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, der gemäß § 35 Abs. 2 VwGG eingeholten Stellungnahme der belangten Behörde und den von der belangten Behörde dabei vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Mit Grundbuchseingabe vom 24. Mai 2000 (be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §15 Abs3 idF 2000/I/026;AgrVG §15;B-VG Art10 Abs1 Z4;B-VG Art12 Abs1 Z3;GGG 1984 §1;
Rechtssatz: Die Gerichtsgebühren sind ausschließliche Bundesabgaben und sind dem Kompetenzbereich des Art. 10 Abs. 1 Z. 4 B-VG zuzuordnen. In diesem Bereich kommt der Agrarbehörde (deren Tätigkeit in d... mehr lesen...
Index: 00027/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §15 Abs3 idF 2000/I/026;AgrVG §15;BudgetbegleitG 2000 Art17;GGG 1984 §2 Z4;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kommt es auch in Fällen des Wegfalles einer Gebührenbefreiung ab einem bestimmten Stichtag nicht auf das Datum der Überreichung des Grundbuchsgesuches beim Grundbuchsgericht, sondern auf den Ta... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erwarben mit Kaufvertrag vom 15. Juli 1996 bestimmte Grundstücke; über ihren Antrag erfolgte mit Beschluss des Bezirksgerichtes Ybbs an der Donau vom 21. Jänner 1997 u.a. die Einverleibung ihres Eigentums. Es wurde ihnen die Eintragungsgebühr gemäß TP 9 lit. b Z. 1 GGG vorgeschrieben und im März bzw. April 1997 von ihnen entrichtet. Am 22. September 1998 richteten sie einen Rückzahlungsantrag an den Kostenbeamten. Sie brachten vor, dass mit Bescheid der niede... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §15 Abs3 idF 1993/901;GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 §30 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage der Gerichtsgebührenbefreiung kommt dem Bescheid nach § 15 Abs 3 AgrVG keinesfalls bloß deklarative Wirkung zu: Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut tritt die Befreiung nur dann ein, wenn die Übereinstimmung mit den Zielen... mehr lesen...