Entscheidungen zu § 6 Abs. 2 KfzStG 1992

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/30 91/15/0014

Für den Beschwerdeführer (der eigenen Angaben zufolge als "Rechtswissenschaftler" tätig ist) ist seit 30. März 1987 der PKW DAF 66 unter dem Kennzeichen W nnn1 zum Verkehr zugelassen. Derselbe PKW war für den Beschwerdeführer bereits vom 29. August 1975 bis zu der am 6. Oktober 1981 erfolgten Aufhebung der Zulassung zum Verkehr gemäß § 9 Abs. 3 KfzStG unter dem Kennzeichen W nn2 zum Verkehr zugelassen gewesen. Im zuletzt genannten Zeitraum hatte der Beschwerdeführer die Kraftfahrzeugs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.1992

RS Vwgh 1992/3/30 91/15/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §6 Abs2;KfzStG §6 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/15/0015
Rechtssatz: Eine Ablichtung der Kfz-Steuerkarte ermöglicht - weil eine Abbildung der Steuerkarte und der Stempelmarken durch Ablichtung auch dann hergestellt werden kann, wenn diese nicht fest miteinander verbunden sind - nicht, zu beurteilen,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1992

RS Vwgh 1992/3/30 91/15/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §6 Abs2;KfzStG §6 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/15/0015
Rechtssatz: Der Nachweis der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt im allgemeinen durch Vorlage der Kraftfahrzeugsteuerkarte. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, so ist es Sache des Steuerpflichtigen, die ordnungsgemäße Entrichtung der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/10 90/15/0140

Mit Bescheid vom 15. März 1989 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für das Kraftfahrzeug des Beschwerdeführers mit dem Kennzeichen W nnn.nnn betreffend den Steuerzahlungszeitraum Oktober 1987 bis September 1988 Kraftfahrzeugsteuer in der Höhe von S 2.160,-- und eine Steuererhöhung von gleichfalls S 2.160,-- fest. Begründet wurde die Abgabenfestsetzung damit, daß für das Kraftfahrzeug weder eine Kraftfahrzeugsteuerkarte abgegeben noch anderweitig der Nachweis d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0140

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §167 Abs2;KfzStG §6 Abs1;KfzStG §6 Abs2;KfzStG §6 Abs3;KfzStG §8 Abs3;KfzStG §8 Abs4 litb;
Rechtssatz: Ausf, daß der belBeh nicht entgegengetreten werden konnte, wenn sie im vorliegenden Fall (keine Angaben des Bf über Zeitpunkt und nähere Umstände des behaupteten Einwurfs der in erster Linie als Beweismittel in Betracht kommenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0140

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §6 Abs1;KfzStG §6 Abs2;KfzStG §6 Abs3;KfzStG §8 Abs3;KfzStG §8 Abs4 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0130 E 19. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für den Fall, daß ein Steuerpflichtiger die KfzSt durch Anbringen und Entwerten der Stempelmarken im gebotenen Nennwert auf der Steuerkarte entrichtet hat und die Steuerkarte danach aus irendeinem Grund in Verlust gerät, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0186

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §203;KfzStG §6 Abs2;
Rechtssatz: Wird die Kfz-Steuer nicht vorschriftsmäßig (nicht zur Gänze) durch Anbringung von Stempelmarken auf die Steuerkarte entrichtet, so hat die Behörde die fehlende Differenz bescheidmäßig festzusetzen (nachzufordern, vgl Stoll, BAO Handbuch 478). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1986

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